Grüne dringen auf Gesetz zur Entschädigung deutscher VW-Kunden

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VW-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times16. Januar 2017

Im VW-Abgasskandal dringt der Vize-Chef der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, darauf, den Volkswagen-Konzern gesetzlich zu Entschädigungszahlungen an deutsche Kunden zu verpflichten. „Wir fordern eine Regelung, die es Verbrauchern erleichtert, ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagte Krischer dem „Handelsblatt“. „Fahrzeughalter müssen angemessen entschädigt und die Fahrzeuge sauber gemacht werden.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verhindere aber die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Allerdings haben die Unions-geführten Ressorts inklusive Kanzleramt Vorbehalte gegen den Entwurf angemeldet, wie das „Handelsblatt“ aus Regierungskreisen erfuhr, weshalb das Gesetzgebungsverfahren derzeit stockt. Aus der Justizministerkonferenz verlautete zuletzt mit Blick auf VW, dass die Musterfeststellungsklage auch auf Pkw des Autobauers angewandt werden könnte, wenn der Halter noch gültige Gewährleistungsansprüche habe. Krischer hielt Dobrindt vor, VW-Besitzer zu benachteiligen, indem er ihnen offen mit der „Zwangsstilllegung“ ihrer Autos drohe. Das Verkehrsministerium hatte zuvor in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsfraktion bestätigt, dass Halter von VW-Autos mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung den Entzug der Zulassung befürchten müssen, wenn sie sich weigern, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. „Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion zu unzulässigen Abschalteinrichtungen wird ein genehmigungskonformer Zustand des betroffenen Fahrzeugs hergestellt“, heißt es in der Ministeriumantwort, die dem „Handelsblatt“ vorliegt. Bei „Nicht-Teilnahme an Rückrufaktionen“ könne für das betroffene Fahrzeug die Zulassungsverordnung Anwendung finden. Danach können die Zulassungsbehörden der Länder dem Eigentümer oder Halter „eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen“. Krischer sagte dazu: „Dobrindt betreibt die Pervertierung des Verursacherprinzips.“ VW-Besitzer, die im guten Glauben einen Wagen gekauft hätten, müssten allein das Risiko tragen, sonst drohe ihnen die Stilllegung ihres Autos. Von Entschädigung oder Rücknahme des Fahrzeugs sei keine Rede. „Weil Dobrindt am Ende aber nicht verantwortlich sein will, schiebt er die Durchsetzung der Zwangsstilllegungen den Ländern zu“, kritisierte der Grünen-Politiker. (dts)



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