Verbraucher bei Bonpflicht uneins – Altmaier erwägt Bons bei Kleinbeträgen abzuschaffen

Quittungen für Kleckerbeträge beim Bäcker oder in der Apotheke? Viele Bundesbürger lehnen die Bonpflicht ab - vor allem aus Umweltgründen. Doch auch die Gruppe der Befürworter ist relativ groß. Und digitale Alternativen zur Papierquittung stoßen auf Skepsis.
Titelbild
In einem Café liegt neben einer Tasse eine Quittung.Foto: Lucas Bäuml/dpa/Archiv/dpa
Epoch Times6. Februar 2020

Die neue Kassenbonpflicht in Deutschland ist bei den Verbrauchern hoch umstritten. So lehnt eine knappe Mehrheit der Menschen die Vorschrift ab, doch immerhin gut ein Drittel befürwortet sie auch – vor allem, weil sie Steuerhinterziehung im Handel erschwere.

Das zeigt eine repräsentative Befragung des Marktforschers YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, an der 2071 Menschen teilnahmen. Zugleich können sich nur wenige für elektronische Belege per Mail erwärmen.

Konkret lehnen demnach 56 Prozent der Befragten die seit Jahresanfang geltende Bonpflicht ab. 32 Prozent sprechen sich dafür aus. Der Grund für die Regelung – ein effizienterer Kampf gegen Steuerhinterziehung – ist fast drei Vierteln (72 Prozent) bekannt.

Verbraucher lehnen die Bonpflicht vor allem deshalb ab, weil durch die Quittungen zusätzlicher Abfall entsteht (86 Prozent). Viele Bürgerinnen und Bürger (64 Prozent) glauben zudem, dass die verpflichtende Belegausgabe keine Steuerhinterziehung im großen Stil verhindern kann.

Rund 40 Prozent der Bonpflicht-Kritiker gaben jeweils an, dass Händler wegen der Umstellung auf neue Kassen Kosten schultern müssten. Etwa genauso hoch war der Anteil derer, die die vielen Zettel im Portemonnaie nerven.

Unter den Befürwortern der Bonpflicht folgen viele quasi der Argumentation der Bundesregierung: Fast drei Viertel (74 Prozent) meinen, das Erschweren von Steuerhinterziehung durch die Bonpflicht wiege schwerer als Nachteile der Vorschrift wie mehr Müll. Auch nutzt gut jeder Dritte (35 Prozent) Kassenzettel für die persönliche Haushaltsführung.

Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen – ob in der Apotheke, beim Friseur oder beim Bäcker. Das soll Steuerbetrug verhindern. Vor allem Unternehmen kritisieren die Regelung als bürokratisch. Einzelhandel und Handwerk waren dagegen Sturm gelaufen: Viele Geschäfte müssen Kassen umrüsten oder neue Geräte anschaffen.

Maßnahme gegen Steuerhinterziehung

Der Staat verliert Geld, wenn Firmen Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil.

Die Steuergewerkschaft und einige Bundesländer bezifferten den Schaden auf jährlich etwa zehn Milliarden Euro. In Staaten wie Österreich, Italien und Portugal, gilt die Bonpflicht schon länger und funktioniert laut Bundesfinanzministerium auch.

Dabei muss der Handel mit dem neuen Gesetz Quittungen nicht zwingend auf Papier ausgeben – auch per Mail oder per Handy ist der Bon in Deutschland erlaubt. Hier sind die Deutschen aber skeptisch: Nur rund 30 Prozent der Menschen in der YouGov-Umfrage finden, die elektronische Variante per Mail sei eine gute Alternative.

Fast jeder Fünfte (19 Prozent) hält das Eintippen von Mail-Adressen an der Ladenkasse für zu umständlich und mehr als vier von zehn Befragten (42 Prozent) wollen ihre Mail-Adresse nicht überall preisgeben.

Überhaupt verzichten Verbraucher im Alltag oft auf den Kassenbon. Nur eine kleine Minderheit (17 Prozent) nimmt immer eine Quittung beim Einkaufen mit, viele wollen gerade bei kleinen Beträgen keinen Beleg. Nur bei größeren Anschaffungen oder für den Fall eines Umtauschs gehen einige (37 Prozent) mit Quittung auf Nummer sicher.

Kritikern der Bonpflicht hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jüngst ein Entgegenkommen signalisiert. Es gebe mehrere Möglichkeiten, die negativen Folgen abzumildern, sagte er.

Altmaier nannte den Weg Frankreichs „interessant“, wo die Regierung Kassenzettel für kleine Beträge abschaffen will: Ein Gesetz sieht vor, dass Belege für Beträge bis 30 Euro ab 2022 nicht mehr automatisch ausgedruckt werden – es sei denn, Kunden wünschen das. (dpa)



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