Grundregeln für die Steuererklärung – Wie funktioniert sie?

Bis zum 31. Juli haben steuerpflichtige Bürger in diesem Jahr Zeit, um ihre Steuererklärung abzugeben. Die Grundregeln für das Ausfüllen sind dabei gar nicht so kompliziert.
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Steuererklärung.Foto: Hans Wiedl/dpa
Epoch Times1. Mai 2019

Der 31. Mai ist jetzt der 31. Juli: Verbraucher haben ab diesem Jahr mehr Zeit für ihre Steuererklärung. Das Ausfüllen der Formulare kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Dabei sind die Grundregeln dafür gar nicht so kompliziert.

Wozu dient die Lohnsteuererklärung?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.

Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.

Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen eines Menschen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt. Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt dann davon ab, wie hoch der individuelle Steuersatz des Steuerzahlers ist.

Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch – darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus – etwa von Banken oder Versicherungen.

Mittlerweile ist es nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mitzuschicken. Es genügt, sie aufzubewahren und sie auf Nachfrage des Finanzamtes einzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die Formulare können per Hand oder heutzutage meist elektronisch mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen, die dann auf die Elster-Schnittstelle zugreift.

Außerdem können Steuerpflichtige einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten oder zum Steuerberater gehen. Die ideale Lösung hängt laut dem Bund der Steuerzahler vom individuellen Steuerwissen ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist.

Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Ab diesem Jahr gilt die Frist bis 31. Juli. Wer einen Steuerberater hinzu zieht, für den verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres ebenfalls um zwei Monate – auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2018 ist das wegen des Schaltjahres also der 29. Februar 2020.

Mit der Fristverlängerung wurden aber auch die Sanktionen verschärft: Wer seine Erklärung zu spät einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der Steuer – mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat. (afp)



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