Härter als das Gesetz: die Stiftung Warentest

Nicht selten lässt die Stiftung Warentest Produkte durchfallen, die die offiziellen Standards erfüllen - denn bei den EU-Tests schreiben die Hersteller oft an den Vorgaben mit.
Titelbild
Stiftung WarentestFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times2. März 2018

Wenn junge Menschen sich ein neues Smartphone kaufen wollen, einen neuen Mixer oder Schminke, dann gehen sie auf die Videoplattform Youtube.

Zu Millionen klicken sie auf Videos von Menschen, die Küchengeräte auspacken, Handys mit Hämmern traktieren oder sich Make-Up auftragen. Anschließend gibt es meist eine Kaufempfehlung für das betreffende Produkt, gesponsert vom Hersteller. Holger Brackemann ist das ein Graus.

Brackemann ist Bereichsleiter für Untersuchungen bei der Stiftung Warentest und damit so etwas wie Deutschlands oberster Produkttester.

„Was da auf Youtube passiert, hat meist nichts mit dem zu tun, was wir machen“, sagt er, während er die Treppen eines Prüfinstituts in Hessen hochsteigt. Um welches Institut es sich handelt und wo es sich genau befindet, will die Stiftung geheim halten.

Stiftung Warentest kauft die Produkte anonym ein

Das ist Teil der umfassenden Bemühungen, mit denen die Stiftung ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit bewahren will. Denn im Gegensatz zu den Internettestern soll bei der Stiftung kein Unternehmen, dessen Produkte getestet werden, Einfluss nehmen können.

Deshalb werden die Produkte anonym eingekauft, deshalb zeigt die Stiftung in ihren Magazinen „test“ und „Finanztest“ sowie auf der Internetseite keine Werbung.

Und bei ihren Tests legt die Stiftung oftmals härtere Maßstäbe an als gesetzlich gefordert.

Härtere Tests als gefordert

Beispiel Staubsauger: Jährlich zweimal untersucht „test“ zehn bis 15 Geräte daraufhin, wie gut sie saugen, wie laut und wie haltbar sie sind. Das passiert unter anderem auf einem Prüfstand, um den sich Brackemann nun mit Journalisten drängt.

Im Labor herrschen 23 Grad und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit. Der getestete Staubsauger ist in eine Maschine eingespannt, die die Düse über einen Teppich schiebt. Die Tester haben eine genau festgelegte Fläche mit 20 Gramm „Normstaub angeschmutzt“. Anschließend fährt der Sauger fünfmal darüber. Er muss mindestens 75 Prozent des Staubs aufnehmen, um zu bestehen.

Solche Tests müssen die Staubsauger auch über sich ergehen lassen, um ein Energielabel der EU zu bekommen. Doch die Testvorgaben der EU sind oft ziemlich realitätsfern – wie es etwa der Dieselskandal bei Autos gezeigt hat.

Bei der EU schreiben auch die Hersteller an den Testvorgaben mit“, erklärt Brackemann.

„Und die nutzen natürlich ihre Spielräume“. Nicht so bei der Stiftung Warentest.

Es können durchaus Geräte durchfallen, die gesetzliche Standards erfüllen

Statt etwa nur mit leerem Staubbeutel, wie es die Hersteller machen, testet die Stiftung auch mit vollem Beutel. Das mindert die Saugleistung, ist aber viel realistischer, wie Brackemann erklärt. Statt wie gesetzlich gefordert nur mit Maximalleistung zu saugen, regeln die Prüfer das Gerät auch herunter.

Dürfen die Hersteller für ihre Tests Spezialdüsen verwenden, wird bei „test“ nur die Universaldüse benutzt. Und während die Hersteller sich ihren Teppich selber aussuchen dürfen, wurde der Teppich für „test“ in Irland auf einem ganz bestimmten Webstuhl aus der Wolle einer ganz bestimmten Schafsherde gewoben.

Mit diesen härteren Vorgaben können durchaus Geräte durchfallen, die gesetzliche Standards erfüllen – sehr zum Ärger betroffener Hersteller.

Doch nicht selten werden die Vorgaben der Stiftung Warentest später auch gesetzliche Normen. So geschehen etwa bei den sogenannten „polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen“, kurz PAK, die krebserregend sein können.

Erst seitdem „test“ Produkten mit diesem Schadstoff immer wieder die Note „Mangelhaft“ gab, werden die PAK von der EU nach und nach aus dem Verkehr gezogen. „Das zeigt, dass unsere Arbeit nicht umsonst ist“, sagt Brackemann ganz unbescheiden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion