Hohe Jugendstrafen für Starnberger Dreifachmord

Januar 2020: Eltern und Sohn wurden erschossen in ihrem Haus in Starnberg gefunden. Was wie ein erweiterter Suizid aussah, war ein dreifacher Mord. Nun wurde das Urteil gegen die Angeklagten gesprochen.
Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (l) neben seinem Rechtsanwalt im Landgericht München.
Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern (l) neben seinem Rechtsanwalt im Landgericht München.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times6. März 2023

Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein Mitangeklagter bekam wegen Mordes in einem Fall acht Jahre und sechs Monate.

Das Gericht sah es nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hatte. Der Mann hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Sein Mitbewohner hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren.

Ankläger wollten 13,5 Jahre auch für Mitangeklagten

Die Anklagebehörde hatte für beide Angeklagten hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Forderung war ungewöhnlich. Denn damit hatte die Staatsanwaltschaft für den 21-jährigen Slowaken, der am Tatort gar nicht anwesend war, die gleiche Strafe verlangt wie für den 22 Jahre alten Deutschen, der die Tat zugegeben hatte. Der Mitangeklagte soll den Täter lediglich zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Außerdem gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Dennoch war auch der Anwalt des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer nur wenig unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben. Er sprach sich für eine zwölfjährige Haft für seinen Mandanten aus.

„Wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen“

Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig. „Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind“, sagte er in seinem letzten Wort. Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Die Tat hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. (dpa)



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