EU-Einigung auf Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU verboten werden. Nun liegt das entsprechende Gesetz vor. Ein Streitfall darin ist die Beweislastumkehr.
In China werden viele Solarmodule produziert.
In China werden viele Solarmodule produziert – auch unter Einsatz von Zwangsarbeit.Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa
Epoch Times5. März 2024

Die Europäische Union will die Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit verbieten. Die Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf ein Gesetz, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.

Damit nimmt die EU unter anderem China ins Visier: Westliche Staaten werfen der China unter anderem die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vor.

Behörden sollen bei Verdacht Untersuchungen einleiten

Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.

Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Kommt ein Produkt aus einer solchen Region, soll sich die sogenannte Beweislast umkehren.

Unternehmen müssten dann nachweisen, dass es in ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt. Darunter könnte etwa die chinesische Uiguren-Provinz Xinjiang fallen.

Wer muss die Zwangsarbeit beweisen?

Die vom Parlament geforderte Beweislastumkehr wurde auf Druck der Mitgliedstaaten in dem nun gefundenen Kompromiss jedoch erheblich eingeschränkt.

So soll die Kommission zunächst eine Datenbank mit ausführlichen Informationen zu möglicher Zwangsarbeit in bestimmten Regionen oder bei bestimmten Produkten einrichten.

Die Regelung zur Beweislastumkehr sei „verhindert“ worden, erklärte die FDP-Europa-Abgeordnete Svenja Hahn. Sie begrüßte dies, denn sonst wäre „die staatliche Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten auf Unternehmen abgewälzt worden“.

Nach der nun vereinbarten Lösung liege die Beweisführung für Zwangsarbeit in den Lieferketten bei der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

Der China-Experte Adrian Zenz hatte mit Blick auf die Situation der Uiguren davor gewarnt: „Ohne die Beweislastumkehr ist das Gesetz wirkungslos“, sagte er.

Zenz und andere Fachleute gehen davon aus, dass mehr als eine Million Menschen in Xinjiang unter dem Vorwand sogenannter „Armutsbekämpfungs-Maßnahmen“ zur Arbeit gezwungen und streng überwacht werden.

USA beschloss ihr Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit 2021

Der deutsche Chemiekonzern BASF und der Autobauer Volkswagen waren im Februar unter Druck geraten, weil sie mit Unternehmen in Xinjiang zusammenarbeiteten und dort mutmaßlich uigurische Zwangsarbeiter einsetzten.

BASF kündigte daraufhin seinen Rückzug aus der Region an. VW verwies hingegen auf eine interne Überprüfung, die keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im Rahmen seiner Aktivitäten in Xinjiang ergeben habe.

In den USA gilt bereits seit 2021 ein Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit der Uiguren. Hersteller müssen seitdem nachweisen, dass in ihren Produktionsketten keine uigurischen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden.

Befürworter des EU-Gesetzes warnten deshalb, ohne eine entsprechende europäische Regelung würden Produkte aus Xinjiang vermehrt in die EU importiert – was bei Solarprodukten passiert, die seither den Markt in Europa überschwemmen. (afp)



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