In Russland inhaftierte US-russische Journalistin: U-Haft bis Februar verlängert

Der Redakteurin des tatarisch-baschkirischen Dienstes von „Radio Free Europe/Radio Liberty“ (RFE/RL) droht eine lange Haftstrafe.
Titelbild
Alsu Kurmasheva (l.), spricht mit ihrem Anwalt Edgar Matevosyan während einer Anhörung zur Prüfung ihrer von der Staatsanwaltschaft beantragten Untersuchungshaft im Sovetski-Gericht in Kasan am 20. Oktober 2023.Foto: Alexander Nemenov/AFP via Getty Images)
Epoch Times1. Dezember 2023

Die in Russland festgenommene US-russische Journalistin Alsu Kurmasheva muss nach Angaben ihres Arbeitgebers bis mindestens Februar in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht in Kasan habe die U-Haft um zwei Monate bis zum 5. Februar verlängert, teilte Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) am Freitag mit.

Kurmasheva war im Oktober in Kasan in der zentralrussischen Region Tatarstan festgenommen worden. Sie wird beschuldigt, sich nicht als „ausländische Agentin“ registriert zu haben. RFE/RL forderte die sofortige Freilassung der Journalistin. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Kurmasheva lebt mit ihrer Familie in Prag. Während einer Reise nach Russland im Juni waren ihr russischer und ihr US-Pass beschlagnahmt worden. Die Behörden erlegten ihr ursprünglich eine Geldstrafe auf, weil sie ihre US-Staatsbürgerschaft nicht offengelegt habe. Während sie auf die Rückgabe ihrer Pässe wartete, wurde sie unter den neuen Vorwürfen festgenommen.

Im russischen Strafrecht muss jeder russische Bürger, der sich am gezielten Sammeln“ von Informationen beteiligt, die Russlands nationaler Sicherheit schaden könnten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren. Kritikern zufolge ist das Gesetz so allgemein verfasst, dass es russischen Strafverfolgungsbehörden erlaubt, willkürlich Journalisten festzunehmen.

Im März war bereits der „Wall Street Journal“-Reporter Evan Gershkovich wegen Spionagevorwürfen in Russland festgenommen worden. Die Untersuchungshaft für den US-Journalisten wurde am Dienstag um ebenfalls zwei Monate bis zum 30. Januar verlängert.

(afp/red)

 

 



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