Jeffrey Epsteins Tod: US-Aufsichtsbehörde findet keine Beweise für ein Verbrechen

Über Jeffrey Epsteins Tod ranken sich eine Menge verschiedener Theorien. Eine US-Aufsichtsbehörde hat die Sache noch einmal untersucht und gravierende Mängel bei der Einhaltung der Gefängnisrichtlinien gefunden.
Titelbild
Der inzwischen tote Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.Foto: New York State Sex Offender Registry/AP/dpa
Von 29. Juni 2023

Eine erneute Untersuchung der Todesumstände von Jeffrey Epstein in Bundeshaft hat nach Angaben des Generalinspektorats des Justizministeriums keine Beweise für kriminelle Handlungen erbracht. Die Aufsichtsbehörde veröffentlichte die Ergebnisse am 27. Juni in einem 128-seitigen Bericht (PDF).

„Wir haben keine Beweise gefunden, die der Feststellung des FBI widersprechen“, sagte das Büro des Generalinspekteurs. So konnte keine Person ausgemacht werden, die sich in dem Zeitraum in der Nähe des Gefangenen aufhielt, außer die anderen eingeschlossenen Insassen, so die Aufsichtsbehörde. Das Büro wird von Michael Horowitz geleitet, der von Obama ernannt wurde.

Mitarbeiter der Behörde befragten insgesamt 54 Zeugen, darunter Mitarbeiter, Insassen und einen Verwandten von Epstein. Das FBI hatte den Tod bereits untersucht und keine Hinweise auf ein Verbrechen gefunden.

Nichteinhaltung von Richtlinien

Die Aufsichtsbehörde stellte allerdings fest, dass das Gefängnispersonal gegen mehrere Richtlinien verstieß, die den Tod begünstigten. So wurde dem Sexualstraftäter kein neuer Zellengenosse zugewiesen, nachdem sein Zellengenosse verlegt worden war. Am Abend und Morgen seines Todes wurde die Visite versäumt. Erst bei der Frühstücksausgabe fanden Sie Epstein erhängt in seiner Zelle vor.

Die Richtlinien des Gefängnisses schreiben vor, dass das Personal in der Special Housing Unit (SHU), in der Epstein untergebracht war, mindestens zweimal pro Stunde nach den Insassen sehen muss. Die Leutnants müssen mindestens einmal pro Schicht eine Visite machen. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass es den Insassen gut geht.

Bericht: Selbstmord nahm Opfern die Möglichkeit für Gerechtigkeit

„Die Kombination aus Nachlässigkeit, Fehlverhalten und offenkundigen Leistungsmängeln […] haben zu einem Umfeld beigetragen, in dem einem der wohl berüchtigtsten Insassen die Möglichkeit gegeben wurde, sich das Leben zu nehmen“, heißt es im Untersuchungsbericht.

„Das führte dazu, dass erhebliche Fragen zu den Todesumständen und wie es dazu kommen konnte, gestellt werden. Und am wichtigsten ist, dass zahlreichen Opfern, von denen viele zur Zeit der mutmaßlichen Verbrechen minderjährig waren, die Möglichkeit genommen wurde, über ein Gerichtsverfahren Gerechtigkeit zu erwirken“, so der Bericht weiter.

Mehrere Gefängnismitarbeiter hatten über erforderliche Kontrollbesuche falsche Angaben gemacht und wurden deshalb vor Gericht anklagt. Allerdings wurden die Klagen fallen gelassen, nachdem sich die Beamten schuldig bekannt hatten.

Epstein war am 6. Juli 2019 wegen mutmaßlichen Sexhandels verhaftet worden. Rund einen Monat später, am 9. August, fanden ihn Gefängniswärter am frühen Morgen erhängt in seiner Zelle im Metropolitan Correctional Center in New York.

Offensichtlicher Selbstmordversuch

Epstein wurde nach seiner Inhaftierung mehrfach auf seine psychische Gesundheit hin untersucht, darunter auch drei Tage nach seiner Inhaftierung, als er einen ersten Selbstmordversuch unternahm. Nach Einschätzung der Gefängnisbeamten war Epstein nicht selbstmordgefährdet.

Doch am 23. Juli 2019 fand die Gefängnisaufsicht Epstein mit einem Tuch um den Hals. Sein Zellengenosse erzählte, Epstein habe versucht, sich umzubringen. Er habe geschlafen, bis er auf ihn gefallen sei. Epstein behauptete zunächst, der Zellengenosse habe versucht, ihn zu töten. Später sagte er wiederum, er wisse nicht, was passiert sei und weigerte sich, darüber zu sprechen.

Die Beamten stellten Epstein unter Selbstmordbeobachtung. Sie waren nicht sicher, ob Epstein das Tuch um seinen Hals gelegt hatte oder jemand anderes. Am nächsten Tag wurde Epstein aus dem Bereich verlegt und bis zum 30. Juli 2019 unter psychologische Beobachtung gestellt. Epstein erhielt einen neuen Zellengenossen, der am 9. August woanders untergebracht wurde. Von da an war Epstein allein.

Am selben Tag durfte Epstein ein Telefonat führen, das weder aufgezeichnet noch überwacht wurde. Epstein hatte behauptet, er wolle seine Mutter anrufen. Aber er rief tatsächlich jemand anderen an, so die Behörden.

Keine Beweise für die Mordtheorie

Der leitende Gerichtsmediziner von New York stellte Epsteins Selbstmord fest. Sein Bruder behauptete jedoch, dass Epstein sich nicht selbst umgebracht hat. Ein Pathologe, der bei der Autopsie anwesend war, sagte, dass Beweise auf Mord hindeuteten.

Weder das Personal noch die Insassen legten glaubwürdige Informationen darüber vor, dass es sich bei der Todesursache nicht um Selbstmord handelte, heißt es im Bericht des Generalinspekteurs. Drei der Gefängnisinsassen, die von ihrer Zelle aus Epsteins Zelle sehen konnten, sagten, sie hätten in den Stunden vor seinem Tod niemanden hineingehen sehen.

Der Generalinspekteur fand keine weiteren Kameraaufzeichnungen, als die bereits vorliegenden und auf diesen war Epsteins Zelle nicht zu sehen. Die anderen Kameras waren angeblich defekt.

Nach der Untersuchung sprach der Generalinspekteur insgesamt acht Empfehlungen an die zuständige Behörde aus. Er empfahl die Einführung eines verbesserten Verfahrens für die Zuteilung von Zellengenossen und die Einführung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass Insassen mit hohem Selbstmordrisiko auch Zellengenossen haben.

Optimierte Unterbringung von Häftlingen

Ein Sprecher der Behörde teilte der Epoch Times per E-Mail mit, dass sie den Bericht erhalten und einige der empfohlenen Maßnahmen bereits umgesetzt habe.

„Zu diesen Verbesserungen gehört eine sorgfältige Überprüfung der Videoaufzeichnungen aus der Zwangsunterbringung, um sicherzustellen, dass die Rundgänge der Mitarbeiter zeitnah und korrekt durchgeführt werden.“

Darüber hinaus würden Leutnants mit der Durchführung regelmäßiger Zählungen in den Einzelhafträumen betraut. Die Mitarbeiter hingegen seien verpflichtet, Berichte über allein untergebrachte Insassen vorzulegen.

„Zudem ist der Gefängnisdirektor für eine gründliche Überprüfung zu benachrichtigen, wenn ein Insasse zur Selbstmordbeobachtung eingeteilt wird“, so der Sprecher. Die Behörde schloss das Gefängnis im August 2021 vorübergehend, um den Vorfällen Rechnung zu tragen.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „No Evidence of Criminality in Jeffrey Epstein’s Death: Watchdog“ (deutsche Bearbeitung nh)



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