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Pro Asyl kritisiert bevorstehendes Rückführungsabkommen mit Griechenland

Pro Asyl spricht sich gegen das geplanten Rückführungsabkommen für MIgranten nach Griechenland aus. Dabei sollen binnen 48 Stunden die Menschen zurück geschickt werden.

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In der Erstaufnahmestelle in Suhl werden die Fingerabdrücke eines Flüchtlings mit einem Scanner registriert. 2017 haben insgesamt 222.683 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt.

Foto: arifoto UG/dpa/dpa

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Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat das sich abzeichnende Rückführungsabkommen für Migranten zwischen Deutschland und Griechenland scharf kritisiert. „Wir befürchten eine Umgehung geltenden Rechts durch dieses Abkommen“, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Gerade vor dem Hintergrund jüngster rechtswidriger Abschiebungen müsse „das Handeln der Behörden durch unabhängige Gerichte kontrolliert werden können“.
Das Bundesinnenministerium hatte zuvor mitgeteilt, es gebe mit Griechenland eine Einigung auf ein Abkommen, das in Kürze unterzeichnet werde. Wie in dem zuvor bereits mit Spanien geschlossenen Rückführungsabkommen soll es demnach darum gehen, dass Migranten, die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden, innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschickt werden können, wenn sie dort zuvor bereits einen Asylantrag gestellt haben.
„In 48 Stunden kann kein rechtskonformes Dublin-Verfahren durchgeführt werden“, sagte dazu Burkhardt. Vor einer möglichen Rücksendung müsse geprüft werden, ob in Griechenland menschenwürdige Zustände für Flüchtlinge und Migranten herrschen und ob der Betreffende möglicherweise in Deutschland Familienangehörige habe. Daher müsse für Dublin-Verfahren weiterhin „das Bundesamt für Flüchtlinge zuständig sein und nicht die Bundespolizei“. Auch müsse es die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung geben.
Das Bundesinnenministerium wies Burkhardts Darstellung zurück. Es gehe doch gar nicht um die Anwendung des Dublin-Verfahrens, sagte Ministeriumssprecherin Eleonore Petermann der Nachrichtenagentur AFP.
Es gehe lediglich um das Eurodac-Verfahren zur Identifizierung von Fingerabdrücken. Konkret soll überprüft werden, ob die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffenen Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind. (afp)
 

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