INF – Seit 30 Jahren wichtige Sicherheitsgarantie für Europa

INF verbietet landgestützte Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern, die Atomsprengköpfe tragen können.
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Mobile MIM-104 Patriot Boden-Luft-Raketen der Bundeswehr.Foto: iStock
Epoch Times1. Februar 2019

Der Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF – Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty) wurde am 8. Dezember 1987 von den USA und der Sowjetunion geschlossen. Er verbietet landgestützte Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern, die Atomsprengköpfe tragen können.

Dies betraf auf US-Seite unter anderem Raketen vom Typ Pershing II, auf russischer Seite Waffensysteme wie die SS-20. Die Vertragspartner verpflichteten sich, auch Abschusseinrichtungen und sonstige Infrastruktur zu zerstören. Für die Zukunft wurden Flugtests und die Wiedereinführung untersagt. Der Vertrag gilt auch für die Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Für Länder in Europa ist der Vertrag seit 30 Jahren eine wichtige Sicherheitsgarantie. Denn er verbietet Raketen, die tief und extrem schnell fliegen und ihre Ziele teils in weniger als zwei Minuten erreichen können und damit kaum Vorwarnzeit lassen.

Der Vertrag hat kein Enddatum. Jede Seite kann ihn unter Berufung auf „außerordentliche Ereignisse“ aufkündigen, wenn sie wesentliche Interessen gefährdet sieht. Dies muss sechs Monate vor dem Rückzug mitgeteilt und begründet werden.  (afp)



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