Vor neuen Corona-Grenzkontrollen: Kritik an schlechter Ausstattung der Bundespolizei

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Polizist bei einer Grenzkontrolle.Foto: Patrick Seeger/dpa
Epoch Times13. Februar 2021

Vor Beginn der Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich wegen der Corona-Mutationen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Ausrüstung der Bundespolizei bemängelt.

Es fehle an Containerbüros, Toilettenwagen und großen Zelten für die Kontrollen, sagte der für die Bundespolizei zuständige GdP-Bezirksvorsitzende Andreas Roßkopf der „Rheinischen Post“ vom Samstag.

Roßkopf : Mehrere Hundertschaften aus der Bereitschaftspolizei nötig, um Umgehung der Kontrollen zu verhindern

Damit die Einheiten bei teils zweistelligen Minusgraden ihre Arbeit machen könnten, bräuchten sie Unterstützung vom Technischen Hilfswerk.

Die technische Ausstattung der Bundespolizei lässt zu wünschen übrig“, sagte Roßkopf.

Er forderte Bund und Länder auf, schnell für die nötige Hilfe zu sorgen. Auf die Bundespolizei kämen mit den Grenzkontrollen erhebliche Mehrbelastungen zu. Es bestehe zudem das Risiko, dass „Ortskundige über Feld- und Waldwege die Kontrollen umgehen werden“.

Um das zu verhindern, brauche es mehr Kräfte. Roßkopf schätzte, dass „mehrere Hundertschaften aus der Bereitschaftspolizei“ nötig seien.

Ab Sonntag verschärft Deutschland wegen der Ausbreitung neuer Virusvarianten die Regeln für die Einreise aus bestimmten Ländern und errichtet stationäre Grenzkontrollen.

Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien, der Slowakei und dem österreichischen Bundesland Tirol als „Virusvarianten-Gebiete“.

Seehofer: „In unserer Nachbarschaft eine besorgniserregende Entwicklung“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte in dem Zusammenhang Forderungen der EU-Kommission zurückgewiesen, mehr Ausnahmen bei der Einreise zuzulassen.

Seehofer verwies am Freitagabend darauf, dass es „in unserer Nachbarschaft eine besorgniserregende Entwicklung bei den Virus-Mutationen“ gebe.

Das Bundesinnenministerium veröffentlichte eine Liste mit Ausnahmeregelungen. Demnach ist die Einreise aus den betreffenden Gebieten für deutsche Staatsangehörige und deren „Kernfamilie“ sowie Menschen mit Wohnsitz in Deutschland weiter möglich.

Ausnahmen gelten unter anderem auch für den Gütertransport und für Gesundheitspersonal. Auch die Einreise nach dem Tod eines engen Verwandten oder zu einer dringenden medizinischen Behandlung ist weiterhin erlaubt.

Pendler werden in dem Dokument hingegen nicht erwähnt. (afp)



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