Wie darf ein „Veggie-Burger” heißen? Der Europäische Gerichtshof soll Vegetariern helfen

Im Jahr 2020 hat das EU-Parlament entschieden, dass Bezeichnungen wie „vegane Wurst“ oder „Veggie-Burger“ weiterhin erlaubt sind. Vegetarier und Veganergruppen bemängeln jedoch nationale Verbote von einzelnen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel Frankreich. Nun soll der Europäische Gerichtshof Hilfe leisten.
Titelbild
Vakuumverpackte vegane Burger auf dem Fließband.Foto: iStock
Von 21. August 2023

Die seit Jahren geführte Debatte um die erlaubte Kennzeichnung von Fleischalternativen als Veggie-Burger, Soja-Schnitzel oder Seitan-Steak bricht nicht ab. Der Zeitung „Euraktiv“ zufolge ist nun auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet. Verfechter von Fleischalternativen erhoffen sich mit einem Urteil mehr Klarheit für pflanzenbasierte Lebensmittel, auch was die Vermarktung im europäischen Binnenmarkt betrifft.

Immer mehr Fleischalternativen füllen die Regale der Supermärkte. Ebenso werden pflanzliche Produkte häufig so produziert, dass sie dem Produkt, mit dem sie konkurrieren wollen, in Aussehen und Geschmack sehr ähnlich sind. Zudem werden diese Produkte in der Regel ähnlich verpackt wie ihre Konkurrenten. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass die Verwendung von bekannten Begriffen wie „Burger“, „Wurst“ und „Steak“ für fleischlose Alternativen irreführend sei.

Im Jahr 2020 hat das EU-Parlament entschieden, dass Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten wie „Veggie-Burger“ oder „vegane Wurst“ weiterhin erlaubt sind. Auch ein Kompromissentwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch. Eine einheitliche Regulierung beim Verkauf im europäischen Binnenmarkt besteht jedoch nicht.

Kritik gegen nationale Regelungen von Mitgliedstaaten

Einige EU-Mitgliedstaaten haben nationale Regelungen geschaffen, was die Kennzeichnung fleischloser Produkte betrifft. Frankreich zum Beispiel verbietet für die Vermarktung von Fleischersatzprodukten die Verwendung von Namen, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs assoziiert werden. Das sieht ein Gesetz aus dem Jahr 2021 vor, das den Verbrauchern mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung bieten soll.

Zudem planen laut „Euraktiv“ auch andere EU-Länder wie Italien und Belgien nationale Gesetze gegen die Verwendung von fleischbezogenen Begriffen bei pflanzlichen Produkten. Kritik hat dieses Vorgehen unter anderem bei der Nichtregierungsorganisation Good Food Institute Europe erzeugt.

Bezugnehmend auf das derzeitige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg kommentiert Elena Walden, Senior Policy Manager beim Good Food Institute Europe: „Dieser Fall wird ein für alle Mal entscheiden, ob die EU einen harmonisierten Ansatz für die Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel verfolgt oder Unternehmen und Verbraucher dazu zwingt, sich mit bis zu 27 verschiedenen Regeln auseinanderzusetzen.“ Walden erwartet, dass die Auslegung der EU-Richter weitreichende Auswirkungen auf den Sektor haben wird.

Vegetarier- und Veganeraktivisten erwarten „positives“ Urteil

Frankreichs nationales Gesetz wurde von Vegetarier- und Veganeraktivisten angefochten, darunter die Europäische Vegetarier-Union (EVU) und ihr französisches Gegenstück, die Association Végétarienne de France (AVF). Demnach stellten die Organisationen infrage, ob dies mit dem EU-Recht vereinbar sei, so „Euraktiv“.

Schließlich habe der französische Staatsrat Anfang August entschieden, den Fall an den EuGH zu verweisen. Sobald der Gerichtshof geklärt habe, ob die Mitgliedstaaten ihre Gesetze in dieser Angelegenheit einführen können, werde der Staatsrat das Gerichtsverfahren wieder aufnehmen.

Die Vegetarier- und Veganervertreter rechnen mit für sie positiven Ergebnissen für das Urteil. Ihrer Meinung nach seien die strengeren Regelungen der Bezeichnung von pflanzlichen Lebensmitteln inkonsequent. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Verbraucher genaue und transparente Informationen über die Produkte erhalten, die sie kaufen, zumal die Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen weiter steigt“, sagte Ronja Berthold, Policy Manager bei der Europäischen Vegetarier-Union.

Diese Meinung vertritt auch der Vegetarierbund ProVeg. Begriffe wie „Veggie-Burger“ und „Veggie-Wurst“ würden demnach wichtige Informationen über den Geschmack und die Einsatzmöglichkeiten des Produktes mitliefern. Das schrieb die Organisation, als sie im Jahr 2020 gegen das drohende EU-Verbot solcher Bezeichnungen appellierte.

Laut der Gruppe stünden die vorgeschlagenen Beschränkungen in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der EU im Rahmen des sogenannten europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. Mit diesen Vorhaben will die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen.



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