Zur Stärkung der Verteidigungsindustrie: EU einigt sich auf 300-Millionen-Euro-Fonds

Mit EU-Geldern sollen Anreize für die Mitgliedstaaten zum gemeinsamen Erwerb von Waffen geschaffen werden – um die Bestände aufzufüllen und der Ukraine zu helfen.
Titelbild
Ein Panzer zwischen Münzstapeln – ein Symbolbild für hohe Rüstungsausgaben.Foto: iStock
Von 30. Juni 2023

Für die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie wollen die EU-Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament einen Fonds in Höhe von 300 Millionen Euro einrichten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des EU-Parlamentes vom 28. Juni hervor. Die Verordnung soll den EU-Mitgliedstaaten Anreize bieten, Verteidigungsgüter gemeinsam zu beschaffen.

Der gemeinsame Investmentfonds namens „Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)“ soll die Mitgliedstaaten in Bezug auf dieselben Produkte stärken und Kosteneinsparungen ermöglichen. Auch soll er die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung steigern.

Die Regelung soll dazu beitragen, die Verwaltungskosten und die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Einrichtung gemeinsamer Waffenbeschaffungen durch die EU-Länder zu decken. Sie gilt für alle Verträge, die nach dem Beginn des Ukraine-Krieges geschlossen wurden.

Laut der Pressemitteilung werden die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützt, „mindestens 35 Prozent ihrer für Ausrüstung veranschlagten Mittel für gemeinsame europäische Programme auszugeben“.

Einjährige Verzögerung der Einigung

Der gemeinsame Investmentfonds namens EDIRPA wurde bereits im Juli 2022 von der EU-Kommission an die beiden gesetzgebenden Organe im EU-Parlament weitergegeben.

Damals war eine Förderung von 500 Millionen Euro vorgesehen, um die Waffenbestände aufzufüllen und die Ukraine weiterhin zu unterstützen. Interne Auseinandersetzungen zwischen den parlamentarischen Ausschüssen, wer das Dossiers übernehmen sollte, führten schließlich zu der Verzögerung, wie „Euractiv“ berichtete.

Damit habe die Einigung des sogenannten „Notfall“-Instrumentes viel länger gedauert, als die Kommission und der Rat erhofft hatten. Nach der politischen Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission über die EDIRPA-Bestimmung muss diese noch förmlich verabschiedet werden. Danach will die EU-Kommission zeitnah ein Arbeitsprogramm erstellen.

Förderfähigkeitskriterien

Am 28. Juni einigten sich die Unterhändler in einem Kompromiss schließlich darauf, EDIRPA mit 300 Millionen Euro auszustatten, wie die EU-Kommission laut „Euractiv“ mitgeteilt hatte. Für das zuvor im März 2023 vorgeschlagene Gesetz zur Unterstützung der Munitionsproduktion war ein Teil der Mittel aus dem ursprünglichen 500-Millionen-EDIRPA-Budget verwendet worden, weshalb sich die Summe reduziert hatte.

Mit der Einigung des Gesetzes wurden eine Reihe klarer Bedingungen für die Förderfähigkeit von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Verteidigungsgütern festgelegt.

Einige der Kriterien, die die Projekte erfüllen müssen, sind: Auftragnehmer sollten aus der EU oder einem assoziierten Land (Island, Liechtenstein oder Norwegen) stammen. Sie sollten auch nicht von einem nicht assoziierten Drittland kontrolliert werden. Eine weitere Bedingung lautet, dass die Auftragnehmer grundsätzlich Einrichtungen und Ressourcen nutzen müssen, die sich in der EU oder in einem assoziierten Drittland befinden. Zudem dürfen die Mitgliedstaaten nur Produkte beschaffen, die keiner Einschränkung durch ein nicht assoziiertes Drittland unterliegen.



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