Barley für Mehreheverbot bei Einbürgerungen

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Bundesjustizministerin Katarina Barley.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times7. Mai 2019

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ist nicht dagegen, ein Mehreheverbot ins Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen.

Ein entsprechender Vorschlag von Innenminister Horst Seehofer (CSU) war wegen der aus Sicht des Justizministeriums dafür noch notwendigen Prüfungen aus einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gestrichen worden, die Anfang April vom Kabinett beschlossen worden war.

Mehrehen strafbar in Deutschland

„Mehrehen sind in Deutschland nicht möglich. Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirateter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Nach ausländerrechtlichen Regelungen sei auch der Ehegattennachzug einer Zweitfrau zu einem Ausländer in Deutschland nicht möglich.

Ein Verbot der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe würde bestehende Regelungen daher nur konsequent fortsetzten. „Wenn Minister Seehofer eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt, unterstützen wir ihn“, sagte der Sprecher.

Seehofer von Anfang an für Regelung

Seehofer hatte am Montag erklärt: „Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.“

Wäre es nach Seehofer gegangen, hätte die Regelung zur Mehrehe bereits Eingang in die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gefunden.

Aus dem Innenministerium hieß es, nach Einwänden aus dem Justizministerium habe man sich dann aber entschieden, zunächst einmal nur den bereits im Koalitionsvertrag festgelegten Entzug der Staatsangehörigkeit für Kämpfer von Terrormilizen mit Doppelpass zu beschließen. (dpa)



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