Bayern startet Initiative gegen Gesichtsschleier im Gericht

Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es - anders als für das Gericht selbst - bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweils zuständigen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.
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Die Zeugin Amira B. im Strafjustizzentrum in München: Die Muslimin hatte sich lange dagegen gewehrt, vor Gericht ihren Schleier abzulegen.Foto: Andreas Gebert/Archiv/dpa
Epoch Times21. Juni 2016
Bayern setzt sich für ein Verbot von Gesichtsschleiern in deutschen Gerichten ein. Eine entsprechende Bundesratsinitiative will das Kabinett in seiner Sitzung heute beschließen.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte den Vorstoß damit begründet, man brauche eine gesetzliche Regelung, wonach Kleidungsstücke, die das Gesicht verdecken, während einer Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen. Das sei zur Feststellung der Identität und für die Wahrheitsfindung zwingend notwendig.

Eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es – anders als für das Gericht selbst – bislang nicht. Letztlich liegt es im Ermessen des jeweils zuständigen Richters, wie er im konkreten Fall verfährt.

Zuletzt hatte sich eine Muslimin vor dem Münchner Amtsgericht geweigert, ihren Gesichtsschleier abzulegen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte die Zeugin dann den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht, dem Publikum blieb es verborgen.

(dpa)

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