Sexueller Missbrauch und Kinderpornografie werden künftig härter bestraft

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Der Missbrauch wird künftig als Verbrechen mit einem höheren Strafrahmen geahndet.
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Sexueller Missbrauch an Kindern.Foto: Adam Berry/ Symbolfoto/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2020

Bei sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie drohen künftig härtere Strafen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt auf den Weg, mit dem auch die Befugnisse der Ermittler ausgeweitet werden. „Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden“, erklärte Lambrecht.

Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Künftig wird er als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Der Besitz soll mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren vor.

„Täter fürchten nichts mehr, als entdeckt zu werden“, sagte Lambrecht. „Den Verfolgungsdruck müssen wir deshalb massiv erhöhen, das schreckliche Unrecht dieser Taten muss auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen.“

Markt für Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild austrocknen

Der Gesetzentwurf sieht auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.

Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen. In der Strafprozessordnung soll zudem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden.

Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sollen ermöglicht werden

Die Anordnung von Untersuchungshaft soll unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein. Zudem soll das neue Gesetz den Einsatz der Telekommunikationsüberwachung auch bei Ermittlungen zu Kinderpornografie erlauben. Auch Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sollen ermöglicht werden.

In erweiterten Führungszeugnissen sollen besonders kinderschutzrelevante Urteile künftig zusätzlich zur Freiheitsstrafe 20 Jahre lang eingetragen bleiben. Neu geregelt werden mit dem Gesetzentwurf außerdem die Anforderungen an Richter und Staatsanwälte, die mit entsprechenden Verfahren zu tun haben. Die Verfahren müssten für die Betroffenen „so kindgerecht“ wie möglich gestaltet werden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. „Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann“, erklärte er.

Der Deutsche Richterbund (DRB) forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung von  Jugendämtern und Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. „Im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie greift es deutlich zu kurz, in erster Linie auf Strafverschärfungen und Gesetzesänderungen zu setzen“, erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Damit ist wenig zu erreichen, wenn es anschließend in der Gesetzesanwendung klemmt.“ (afp)



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