Bundeswahlleiter erhebt Einspruch gegen Berlin-Ergebnis

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Freiwillige zählen die Stimmen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 in Berlin, Deutschland.Foto: Steffi Loos/Getty Images
Epoch Times19. November 2021

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat nach den Pannen bei den Wahlen in Berlin Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt eingelegt. Der Einspruch beziehe sich auf sechs Wahlkreise in verschiedenen Bezirken, teilte der Bundeswahlleiter am Freitag in Wiesbaden mit. Er erfolgte demnach „aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern“.

Die Vorkommnisse in den sechs Wahlkreisen hätten wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, hieß es weiter. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein. Es könne nicht ausgeschlossen werden, „dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte“.

Der Einspruch wurde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingelegt. Dieser muss nun prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelavant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September gab es in Berlin mehrere Pannen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, so dass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.

Dem Portal „Business Insider“ zufolge gab es bei der Abgeordnetenhauswahl in 200 von 2000 Wahllokalen Probleme. Das Portal berief sich auf einen „Geheimbericht“ der inzwischen zurückgetretenen Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis. (afp/dl)



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