Union will geplante Aufhebung der Pandemie-Notlage blockieren

Epoch Times17. November 2021

Die Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz gehen in die Schlussphase: Der Hauptausschuss des Bundestages billigte am Dienstagabend die Vorlage der Ampel-Parteien mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Gesetz soll Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in der kommenden Woche ermöglichen. Der Union gehen die Pläne von SPD, Grünen und FDP nicht weit genug.

Vorgelegter Gesetzentwurf „nicht ausreichend“

Nun kündigten die unionsgeführten Bundesländer an, die von den Ampel-Parteien bisher geplante Aufhebung der Pandemie-Notlage offenbar im Bundesrat blockieren zu wollen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Der vorgelegte Gesetzentwurf sei in der jetzigen Fassung nicht ausreichend, um für die nächsten Wochen den nötigen Schutz vor einer weiteren dynamischen Ausweitung des Virus zu bieten, heißt es in einem Brief von Nordrhein-Westfalens neuem Regierungschef und Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), über den das RND berichtet.

CDU pocht auf weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage

Das Schreiben an Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierenden Bürgermeister und Sprecher der SPD-Seite, Michael Müller, wurde demnach am Mittwoch auch an andere Landesregierungen sowie das Kanzleramt und die Unionsfraktion im Bundestag verschickt.

Darin wird auf die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage gepocht. Wüst mahnt in dem Brief: „Angesichts des sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen ist aus Sicht der B-Seite das Auslaufen der epidemischen Lage unverantwortlich.“

Deshalb sei der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung aus Sicht der B-Seite (die Unionsländer) im Bundesrat „nicht zustimmungsfähig“. Gefordert wird: „Im Mindestmaß müssten die Länder die Möglichkeit haben, zur Bekämpfung eines besonders dynamischen Infektionsgeschehenes flexibel reagieren zu können.“

Daher bedürfe es aus Sicht der B-Seite der Möglichkeit, die bisher in Paragraf 28a des Gesetzes genannten Maßnahmen zu ergreifen. Lediglich Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen solle es nicht mehr geben dürfen.

Union könnte Zustimmung im Bundesrat verhindern

Nach dem Willen der Ampel-Parteien soll es aber gar keine Schließungen von Einrichtungen und kompletten Verbote von Veranstaltungen mehr geben. Hotels und Gaststätten könnten demnach nicht mehr angewiesen werden vorübergehend zuzumachen.

Auch Sport- und Freizeitveranstaltungen dürften nicht mehr untersagt werden. Das halten die unionsgeführten Länder wegen der steigenden Zahlen der Neuinfektionen für unverantwortlich und drängen auf ein Einlenken der Ampel-Parteien.

Mit den geplanten Änderungen an dem Infektionsschutzgesetz soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben werden. Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig und braucht nicht nur im Bundestag, sondern auch in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Union ist derzeit an acht von 16 Landesregierungen beteiligt und könnte mit ihren Stimmen im Bundesrat eine Zustimmung verhindern.

Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Gesetz, ferner ist eine Ministerpräsidentenkonferenz angesetzt. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am Freitag über das Gesetz entscheiden. (dts/afp/dl)



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