Berliner Gericht kippt Corona-Sperrstunde in der Hauptstadt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag die wegen der Corona-Pandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt.
Epoch Times16. Oktober 2020

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Sperrstunde für Berliner Gastronomiebetriebe nicht rechtens ist. Die Sperrstunde war am 10. Oktober in Kraft getreten. Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr mussten Gastronomiebetriebe schließen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Berliner Senat am 6. Oktober gefasst.

Die Maßnahme verfolge zwar das legitime Ziel, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verringern. Die Prüfung der Maßnahme habe aber ergeben, dass sie „für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens“ nicht erforderlich sei, erklärte das Gericht.

Ob die Sperrstunde auch für andere Gastronomiebetriebe kassiert würde, wollte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage nicht bestätigen. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden. „Wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, haben wir Klarheit für alle“, sagte der Gerichtssprecher.

Das Alkoholausschankverbot, ebenfalls Teil der Verordnung, wurde von den Antragsstellern nicht angefochten und gilt weiterhin. Deshalb sei auch die Gefahr einer alkoholbedingten „Enthemmung“ nicht gegeben. Gastwirten könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie Vorgaben nicht einhielten.

„Für die Gastro-Sperrstunde fehlte von Anfang an jede vernünftige Begründung. Wir freuen uns daher, dass das Verwaltungsgericht jetzt ein Machtwort gesprochen hat,“ so Rechtsanwalt Niko Härting, der den Eilantrag für sechs Berliner Gastronomen eingereicht hatte, berichtet die „Berliner Morgenpost“.

In dem Eilantrag heißt es unter anderem: Es sei nicht ersichtlich, warum die Sperrstunde für die Gastronomie gelten solle, wo Theater und Veranstaltungsstätten, Fitnessstudios, Saunen und Bordelle ohne Sperrstunden offenbleiben könnten. Die hastige Maßnahme wirke ebenso kopflos wie unverhältnismäßig. „Sie bedroht die Antragsteller – wie auch viele andere Berliner Gastronomen – in ihrer Existenz“, berichtete „rbb“.

IHK-Präsidentin: „Sperrstunde ist sogar geeignet, das Infektionsgeschehen noch zu verstärken“

Kritik gab es im Vorfeld bereits von der Berliner IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. Sie sprach sich deutlich gegen die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr aus. „Ich glaube nicht, dass die Sperrstunde das geeignete Mittel ist. Wichtig ist, dass man nochmal hinguckt, wo findet Infektionsgeschehen besonders statt.“ Die Sperrstunde sei sogar geeignet, das Infektionsgeschehen noch zu verstärken. „Denn die Leute werden nicht aufhören zu feiern. Sie werden in Parks gehen, sie werden sich privat zurückziehen. Und es ist viel schwerer, das zu kontrollieren,“ so Kramm.

Der Senat hatte am 6. Oktober vor dem Hintergrund gestiegener positiver Corona-Testergebnisse beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Tankstellen dürfen in dem Zeitraum zwar offen bleiben, aber nachts keinen Alkohol verkaufen. In der Nacht vom 9. zum 10. Oktober trat der Beschluss dann in Kraft. (er)



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