Bestimmte Krankschreibungen ab sofort per Telefon ohne Arztbesuch möglich

Um die Wartezimmer der Ärzte nicht zu einem zusätzlichen Ansteckungsherd für den Coronavirus zu machen, werden zunächst für 4 Wochen bestimmte Krankschreibungen ohne Arztbesuch möglich sein. Es handelt sich dabei insbesondere um leichte Erkrankungen der oberen Atemwege.
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Krankschreibung.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times9. März 2020

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen: Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Darauf hätten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt, teilte der GKV-Spitzenverband am Montagnachmittag in Berlin mit. Die Regelung gelte für Patienten, „die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen“, hieß es weiter.

Diese Vereinbarung gelte „ab sofort und zunächst für vier Wochen“. Mit diesem Schritt unterstütze „die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen“, so der GKV-Spitzenverband. (dts)



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