Bremen: Empfänger von Hartz IV erkennen Vaterschaften an – und verschaffen Migrantinnen ein Bleiberecht
Der Weg ist durchaus unkompliziert: Die betreffenden Frauen bezahlen eine Geldsumme, die Rede ist von bis zu 5000 Euro, damit ein deutscher Mann die Vaterschaft ihres Kindes anerkennt. Woher sie das Geld haben, ist meist ungewiss, sie selbst erwerben dadurch jedoch ein Aufenthaltsrecht.
Nach Auskunft der Bremer Ausländerbehörde sollen in der Vergangenheit einzelne Männer bis zu 14 Vaterschaften anerkannt und sich so ein lukratives Nebeneinkommen verschafft haben. Nicht nur Frauen und Kinder, die in Bremen ihren Wohnsitz haben, sollen in das System involviert sein, sondern auch solche aus anderen Städten und Gemeinden. Viele der Frauen stammen aus Ländern wie Ghana oder Somalia.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Sie wittert, ebenso wie Jobcenter-Mitarbeiter und Flüchtlingsbetreuer aus dem Norden von Bremen, dass ein groß angelegtes System des Betrugs hinter dem Phänomen stecken könnte. Darüber, inwieweit die Geldgeber aus dem Bereich des organisierten Menschenhandels stammen, wird bislang nur spekuliert. Im Regelfall sind die Männer, die gegen Geld ihre Vaterschaft anerkennen, nicht willens oder in der Lage, selbst ihren Unterhaltspflichten gegenüber ihrer vermeintlichen Familie nachzukommen.
Behörden können keine Vaterschaftstests erzwingen
Titel des Aufenthaltsrechts für die Mütter ist der Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes, der eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge regelt. Das Bleiberecht entsteht mit der Geburt des Kindes. Einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem angeblichen Vater beziehen die Mütter im Regelfall aber nicht, berichtet der „Weser-Kurier“ unter Berufung auf Behördenmitarbeiter. Offizielle Zahlen über Aufenthaltstitel zur Personensorge gibt es bislang nicht.
Möglichkeiten, einen Vaterschaftstest zu erzwingen, haben die Ämter nicht. Jeder erwachsene Mann kann der Innenbehörde zufolge bei Amtsgerichten, Jugendämtern, Standesämtern oder Notaren die Vaterschaft zu einem bestimmten Kind anerkennen. Eine biologische Vaterschaft ist dabei keine Voraussetzung. Auch eine örtliche Einschränkung gäbe es nicht. Der vermeintliche Vater könne auch aus einer Gemeinde am anderen Ende der Republik stammen. Allein beim Standesamt Bremen seien 2017 mehr als 500 Vaterschaften anerkannt worden. In Berlin soll es der Staatsanwaltschaft zufolge im Vorjahr 700 Betrugsfälle gegeben haben.
Seit das Bundesverfassungsgericht 2013 eine Regelung gekippt hat, die ein behördliches Anfechtungsrecht und allenfalls eine rückwirkende Aberkennung beim Verdacht auf eine missbräuchlich anerkannte Vaterschaft vorgesehen hatte, müssen die Behörden andere Wege finden, um das Problem anzugehen. Seit Juli 2017 können sie die Beurkundungen aussetzen und eine Überprüfung beim Migrationsamt in Gang setzen. Aber eine anerkannte Vaterschaft kann nicht ausgesetzt werden. Auch die Aufenthaltserlaubnis kann nur versagt werden, wenn die Mutter ihrer Betreuungspflicht nicht nachkommt.
Härteres Vorgehen bei Regressforderungen könnte abschreckend wirken
Allenfalls könnten Jugendämter auch die Bereitschaft zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften drosseln, indem sie eine härtere Gangart bei Regressforderungen infolge gewährter Unterhaltsvorschüsse einlegen. Scheinväter, die nicht in der Lage sein wollen, ihren angeblichen Kindern und deren Müttern Unterhalt zu leisten, könnten im Fall der Erlangung von Vermögen dafür in Haftung genommen werden – oder sanktioniert, sollten sie als Sozialhilfeempfänger eine zumutbare Beschäftigung, die ihnen eine Unterhaltsleistung ermöglicht, nicht annehmen.
Zudem greifen die im Gesetz vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen, sollte es der Staatsanwalt gelingen, einen Verstoß gegen geltende strafbewehrte Normen nachzuweisen. Dies gelingt im Einzelfall. Allerdings ist es, so der „Weser-Kurier“, den Polizeibehörden in Bremen oder im Bund bis dato nicht gelungen, verdichtete Anhaltspunkte oder gar gerichtsfeste Beweise für überregionale oder organisierte Strukturen zutage zu fördern.
Wohnungsmangel erschwert Unterbringung
Der AfD-Abgeordnete Alexander Tassis aus Bremerhaven will nun über eine Bürgerschaftsanfrage erheben, inwiefern das Familien- und Sozialrecht von Migrantinnen aus Afrika in verschiedenen Städten ausgenutzt werde und ob der Senat das Problem angehen will. Auf Grund der angespannten Lage am Wohnungsmarkt in Bremen kann das Land dem „Weser-Kurier“ zufolge die betroffenen Frauen – offenbar handelt es sich um einige Dutzend bekannter Fälle – nicht wie sonst üblich, nach dem Obdachlosengesetz unterbringen. Sie bleiben daher weiterhin in diversen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge wohnen. (rw)
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