Bundesanwaltschaft will zwölf Jahre Haft für Neonazi André E.

Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. eine Strafe von zwölf Jahren Haft gefordert. E. sei für das im Untergrund lebende NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe "ein verlässlicher Anker" gewesen.
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Proteste beim NSU-Prozess vor dem Strafjustizzentrum MünchenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. September 2017

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat die Bundesanwaltschaft für den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. eine Strafe von zwölf Jahren Haft gefordert.

E. habe sich fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht, von denen drei Fälle sehr schwer wögen, begründete Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag die überraschend hohe Strafforderung gegen den Neonazi.

Gleichzeitig beantragte die Anklage, wegen der drohenden hohen Strafe Haftbefehl gegen E. zu erlassen. Mit seiner Inhaftierung solle eine drohende Flucht verhindert werden, hieß es zur Begründung.

E. soll damit nach der Forderung der Anklagebehörde genauso lange ins Gefängnis wie der mutmaßliche NSU-Helfer Ralf Wohlleben. Wohlleben wird das Beschaffen der Ceska-Pistole vorgeworfen, mit dem der NSU neun Migranten ermordet haben soll. „Im Ergebnis“ seien die Tatbeiträge von Wohlleben und E. vergleichbar, sagte Diemer.

E. sei für das im Untergrund lebende NSU-Trio aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe „ein verlässlicher Anker“ gewesen. „Auf ihn war unbedingter Verlass.“ Für den ebenfalls als NSU-Helfer angeklagten Holger G. forderte die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft, für den mutmaßlichen Helfer Carsten S. drei Jahre Jugendhaft. (afp)

Siehe auch:

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für NSU-Hauptangeklagte Zschäpe



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