Bundestagspräsident Schäuble verlangt: Familienarbeit zwischen Frau und Mann gerecht aufteilen

Bundestagspräsident Schäuble hat eine gerechtere Verteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern gefordert. Er äußerte sich zur Eröffnung der Bundestags-Feierstunde zum 100. Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland.
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Wolfgang Schäuble.Foto: Adam Berry/Getty Image
Epoch Times17. Januar 2019

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine gerechtere Verteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern gefordert.

Es sei eine wohl unumgängliche Erkenntnis, „dass wir die für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Tätigkeiten, die auch heute noch ganz überwiegend Frauen unbezahlt verrichten, anders aufteilen müssen: Kindererziehung, Hausarbeit, Pflege“, sagte Schäuble am Donnerstag in der Feierstunde des Bundestags zu 100 Jahren Frauenwahlrecht.

Die Männer müssten an diesen Umstand „gelegentlich mit Nachdruck erinnert werden“, räumte er ein.

Erst wenn Frauen und Männer wirklich frei entscheiden können, wo sie die Prioritäten in ihrem Leben setzen wollen, ohne auf Beruf oder Familie oder gesellschaftliches Engagement zu verzichten, ist das Ziel erreicht.“

Schäuble zeigte sich zugleich unzufrieden mit der politischen Partizipation von Frauen in Deutschland. Es gebe bei der Gleichstellung noch einiges zu tun – „nicht zuletzt in Politik und Parlament“. Schäuble verwies auf den zuletzt gesunkenen Anteil von Frauen im Bundestag, „ihre unterdurchschnittliche Beteiligung in allen Parteien, die viel zu geringe Zahl von Bürgermeisterinnen und Landrätinnen“. Zwar gebe es eine Bundeskanzlerin und weitere Frauen in Spitzenpositionen, aber: „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.“

Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist ein unaufgebbarer Grundsatz unserer Verfassung“, mahnte Schäuble.

Dies müssten alle akzeptieren, „die Teil dieser Gesellschaft sein wollen“ – auch diejenigen, denen dieser Anspruch „aus kulturellen oder religiösen Gründen fremd ist“.

Schäuble äußerte sich zur Eröffnung der Bundestags-Feierstunde anlässlich des 100. Jubiläums des Frauenwahlrechts. Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland war am 12. November 1918 verkündet worden. Die erste Wahl, bei der Frauen stimmberechtigt und wählbar waren, war die zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919. (afp)



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