„Dublin-System ad absurdum geführt“: Zahl der Abschiebungen 2020 halbiert

Nach Griechenland gab es 2020 lediglich vier Überstellungen und künftig werden Abschiebungen nach Griechenland noch schwieriger.
Titelbild
Angekommen: Flüchtlinge aus griechischen Flüchtlingslagern steigen aus dem Flugzeug am Flughafen Kassel-Calden.Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa
Epoch Times29. Januar 2021

Im Jahr 2020 sind die Abschiebungen aus Deutschland um mehr als die Hälfte zurückgegangen. 10.800 ausreisepflichtige Ausländer konnten 2020 abgeschoben werden, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage des AfD-Innenpolitikers Martin Hess hervorgeht, über die die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet. 2019 gab es 22.097 Rückführungen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums wurden im vergangenen Jahr 16.921 der schon bei der Bundespolizei angemeldeten Abschiebungsversuche „vor dem Vollzug abgebrochen“.

In den insgesamt 10.800 Abschiebungen sind 2.953 Dublin-Überstellungen innerhalb des Schengen-Raumes enthalten, wichtigstes Zielland war Frankreich (712).

Nach Griechenland gab es 2020 lediglich vier Überstellungen, wie das Bundesinnenministerium der „Welt“ mitteilte.

Künftig werden Abschiebungen nach Griechenland noch schwieriger: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Dienstag geurteilt, dass in Griechenland bereits anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden können, weil ihnen dort „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe.

„Alle Bemühungen um ein neues EU-Asylsystem torpediert“

Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Diesen Schritt prüft das Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben.

Man werde weiter am Ziel festhalten, „Überstellungen nach Griechenland zu ermöglichen und diese Sekundärmigration wirksam einzudämmen. Hierfür ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Migranten in Griechenland erforderlich.“ Das Ministerium bemühe „sich auf verschiedenen Ebenen um die Verbesserung der Unterbringungssituation“.

Neben den „vielen Unterstützungsleistungen, die Deutschland Griechenland bereits jetzt zur Verfügung stellt“, stehe das Ministerium „mit Griechenland und der Europäischen Kommission zu dieser Problematik in engem Austausch“.

Alexander Throm, der Unions-Obmann im Innenausschuss, sagte der Zeitung: „Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird das gesamte Dublin-System ad absurdum geführt. Das Urteil bedeutet im Klartext: Jeder, der es aus Griechenland nach Deutschland schafft, bekommt ein deutsches Asylverfahren und verbleibt in deutscher Zuständigkeit.“

Mit dieser Maßgabe würden auch „alle Bemühungen um ein neues EU-Asylsystem torpediert“, so der CDU-Politiker. „Das Urteil kommt einer Aufforderung an Griechenland und andere europäische Länder gleich, die Menschen schlecht zu behandeln, damit sie unerlaubt weiterziehen und nicht mehr zurückgebracht werden können.“ (dts)



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