Ehemaliger Generalstaatsanwalt fordert Straffreiheit für RAF-Terroristen
Der frühere Generalstaatsanwalt und RAF-Ermittler Klaus Pflieger fordert Straffreiheit für Mitglieder der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF), die ihre Beteiligung am Mord des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer zugeben.
Bei RAF-Angehörigen, die bereits eine lebenslange Strafe verbüßten, könnte von einer neuerlichen Strafverfolgung abgesehen werden, „wenn sie die Beteiligung an einem weiteren Mord zugeben“, heißt es in einer Vorabmeldung des Magazins „Focus“ vom Freitag.
Siehe: Buback: Kooperation des Verfassungsschutzes mit RAF-Terroristin verhindert Klärung des Verbrechens
Hintergrund von Pfliegers neuem Vorstoß ist das Schweigen der an der Entführung beteiligten RAF-Mitglieder seit 40 Jahren.
„Ohne das Absehen von Strafverfolgung sehe ich kaum eine Chance, diese historische Wahrheit in Erfahrung zu bringen“, schrieb Pflieger in dem Magazin. „Die Schleyer-Mörder sollten sich deshalb – ohne strafrechtliches Risiko – offenbaren.“
Schleyer war durch die RAF am 5. September 1977 in Köln verschleppt worden. Als dann die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ in Somalias Hauptstadt Mogadischu beendet wurde und sich drei führende RAF-Terroristen im Gefängnis töteten, wurde Schleyer von bislang unbekannten RAF-Mitgliedern mit Kopfschüssen getötet. Seine Leiche am 19. Oktober 1977 in einem Auto im französischen Mühlhausen gefunden. (afp)
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