Gegenwind für Cannabis-Gesetz: „Entkriminalisierung von Dealern und sinnlose Mehrarbeit für die Polizei“

Im Februar soll im Bundestag über die Cannabis-Legalisierung abgestimmt werden. Obwohl sich die Ampel einig ist, regt sich Widerstand – auch aus der SPD.
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Die Debatte um die Freigabe von Cannabis geht weiter.Foto: iStock
Von 3. Februar 2024

Am 1. April soll die Cannabis-Legalisierung in Kraft treten. Den Jubel aus Berlin, wo das neue Gesetz als „echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik“ bezeichnet wird, vermögen einige Politiker jedoch nicht zu teilen.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) rechnet durch das Gesetz mit einer Ausweitung des Schwarzmarktes.

„Dies hätte gravierende Folgen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, kann zu einem Anstieg der Jugendkriminalität führen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen“, so Poseck laut „Hessenschau“. Es sei anzunehmen, dass Drogenhändler auch nach Cannabis-Legalisierung ihre Tätigkeit nicht einstellen werden, sondern ihre Produkte sogar günstiger auf den Markt bringen.

Kriminalbeamter will gegen Gesetz stimmen

Der Innenpolitiker Sebastian Fiedler (SPD) hat bereits angekündigt, dass er gegen das Gesetz stimmen wird. Sein Berufsethos als Kriminalbeamter lasse keine andere Haltung zu.

Einem Gesetz, das zu einer Entkriminalisierung von Dealern und sinnloser Mehrarbeit für die Polizei führt, kann ich nicht zustimmen“, sagte Fiedler dem „Spiegel“.

Dabei räumte Fiedler ein, nicht generell gegen eine Legalisierung zu sein. „Ich hätte mir eine Entkriminalisierung von Konsumierenden aller Substanzen – ohne diese negativen Nebeneffekte – sehr gewünscht“, so Fiedler.

„Bedenken nicht ausgeräumt“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, will ebenfalls gegen das Gesetz stimmen. „Die Bedenken, die ich hatte und die zur Verzögerung des Gesetzes geführt haben, sind weiterhin nicht ausgeräumt“, sagte er „Zeit online“. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine andere Regelung vorgesehen. Dort hieß es:

Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“

Das aktuelle Gesetz hingegen verlagere laut Hartmann die Cannabis-Abgabe in den privaten Bereich „und damit in die Unkontrollierbarkeit“.

Bundestag stimmt im Februar ab

Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Ob einzelne Stimmen das Gesetz ins Wanken bringen, bleibt abzuwarten. Die Ampelkoalition hat im Bundestag 49 Sitze mehr, als für eine absolute Mehrheit notwendig sind, sodass mit einer Verabschiedung gerechnet wird.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Entwurf befassen. Dessen Zustimmung ist zwar nicht nötig, die Länderkammer kann jedoch Einspruch einlegen.



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