Entscheidung über Patent für Schrumpeltomate erwartet

Epoch Times8. Dezember 2015
Das Europäische Patentamt in München entscheidet heute abschließend über das umstrittene Patent auf die Schrumpeltomate.

Die wasserarme Tomate, die zur Herstellung von Ketchup dienen soll, ist konventionell gezüchtet – und konventionelle Zuchtverfahren sind nach EU-Recht nicht patentierbar.

Gegner erwarten aber, dass die technische Beschwerdekammer das Patent mit geringfügigen Änderungen dennoch bestätigt: Die Grundsatzentscheidung zu der Tomate (EP 1211926) und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) hatte im März bereits die Große Beschwerdekammer getroffen.

Nach Auffassung dieser höchsten EPA-Instanz sind demnach Patente auf Pflanzen und Saatgut aus bestimmten Züchtungsverfahren zulässig, sofern sie den Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit genügen.

(dpa)

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