Entscheidung über Patent für Schrumpeltomate erwartet
Die wasserarme Tomate, die zur Herstellung von Ketchup dienen soll, ist konventionell gezüchtet – und konventionelle Zuchtverfahren sind nach EU-Recht nicht patentierbar.
Gegner erwarten aber, dass die technische Beschwerdekammer das Patent mit geringfügigen Änderungen dennoch bestätigt: Die Grundsatzentscheidung zu der Tomate (EP 1211926) und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli (EP1069819) hatte im März bereits die Große Beschwerdekammer getroffen.
Nach Auffassung dieser höchsten EPA-Instanz sind demnach Patente auf Pflanzen und Saatgut aus bestimmten Züchtungsverfahren zulässig, sofern sie den Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit genügen.
(dpa)Epoch TV
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