Ermittlungen bei der Bundeswehr: Verstoß gegen Neutralitätsgebot bei einer Rede gegen die AfD

Wenn ein Generalmajor vor versammelter Mannschaft gegen eine Partei "abledert", ist dies ein "veritables Dienstvergehen". Ein Zeuge gibt an, dass dieser fünf bis zehn Minuten über die AfD gewettert habe. Dies widerspricht Paragraf 15 Absatz 4 des Soldatengesetzes: "Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen."
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Gelöbniszeremonie neuer Bundeswehrrekruten.Foto: Symbolfoto / JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times27. August 2019

Gegen Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz, wurden wegen des Verdachts der parteipolitischen Beeinflussung von Soldaten, Ermittlungen aufgenommen, schreibt die „Welt“. Das Zentrum für Innere Führung ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung, welche jährlich rund 12.000 Lehrgangsteilnehmer begleitet. Zudrop ist verantwortlich für hunderte Seminare, Veranstaltungen und Ausstellungen – die den Soldaten parteipolitisch neutral „das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform vermitteln“ soll.

In einer Rede vor versammelter Truppe soll Zudrop am 24. Juni „eine Wahlentscheidung von Soldaten zugunsten der AfD scharf verurteilt“ und sinngemäß geäußert haben, dass die AfD keine „von Soldaten wählbare Partei“ sei – insbesondere deshalb nicht, da es „in der AfD Rechtsextremisten“ gebe.

Zeuge: „Generalmajor hat über die AfD gewettert, richtig abgeledert“

Ein Offizier, der die Rede Zudrops miterlebte, bezeugt, dass der Generalmajor fünf bis zehn Minuten über die AfD gewettert, „richtig abgeledert“ und seine Empörung über diese Partei mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.

Ich war fassungslos, das habe ich in meinen vielen Dienstjahren noch nie erlebt“, zitiert ihn die „Welt“.

Der Mann gab an, ein erfahrener Offizier zu sein und legte Wert darauf, deutlich zu machen, das er kein Parteimitglied der AfD sei. Auch gab er an den Verfasser der Beschwerde beim Wehrbeauftragten, der auch Teilnehmer Zudrops Rede war, nicht zu kennen.

Ein „veritables Dienstvergehen“

Nach Auffassung des Zeugen, der sich bei der „Welt“ meldete, handele es sich bei Zudrops Rede, um ein „veritables Dienstvergehen“. Da könne der Generalmajor zehnmal sagen, dass es eine persönliche Meinungsäußerung sei. Er hätte als Kommandeur vor versammelter Mannschaft gesprochen, und damit sei es eine Stellungnahme, die mit dem Soldatengesetz nicht vereinbar sei, zitiert ihn die „Welt“.

Für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer könnte es heikel werden. Als Ministerin muss sie auf die Einhaltung des Dienstrechts bestehen, in Paragraf 15 Absatz 4 des Soldatengesetzes heißt es: „Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.“

Laut „Spiegel“ heißt es in einer Stellungnahme des Zentrums Innere Führung, dass Zudrops Äußerungen „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung gekennzeichnet“ war. Zwar sei die AfD demokratisch gewählt worden, er persönlich aber könne die Partei nicht wählen, da sie im sogenannten Flügel „eindeutig extremistische Positionen“ vertrete. Weiter habe der General eine „kritische Auseinandersetzung mit allen Parteiprogrammen, so auch dem der AfD“ empfohlen. (er)



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