Gegen Snowden-Befragung: Union und SPD wollen Beschwerde gegen Snowden-Urteil des BGH einlegen

Der BGH hatte geurteilt, dass eine Ausschussminderheit von nur einem Viertel der Abgeordneten einen Zeugen einbestellen dürfe. Die Bundesregierung wurde damit aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Snowden von den Abgeordneten befragt werden kann.
Titelbild
Ein Porträt von Edward Snowden.Foto: FLORIAN SCHUH/AFP/Getty Images
Epoch Times30. November 2016

Union und SPD wollen Beschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Vorladung des einstigen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden einlegen.

Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages. Die Entscheidung soll in der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag gefällt werden.

Der BGH hatte zuvor geurteilt, dass auch eine Ausschussminderheit von nur einem Viertel der Abgeordneten einen Zeugen einbestellen dürfe. Die Bundesregierung wurde damit aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Snowden von den Abgeordneten befragt werden kann.

Die Ausschussmehrheit aus Union und SPD hatte einen solchen Beschluss bislang abgelehnt, weil die Bundesregierung die Sicherheit Snowdens in Deutschland nicht garantieren könne. Er lebt in Russland im Exil; die USA verlangen seine Auslieferung. Unklar ist, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. (dts)



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