Gericht begründet Suspendierungsaufhebung des Weimarer Familienrichters

Im Januar ging das Thüringer Justizministerium mit einer vorläufigen Suspendierung und Gehaltskürzung gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar vor. Er hatte an zwei staatlichen Weimarer Schulen weitgehend die Corona-Maßnahmen des Landes aufgehoben, da er durch sie eine Kindeswohlgefährdung vorliegen sah. Nun erklärte das Oberlandesgericht in Jena, warum es den Beschluss gegen den Richter wieder aufhob.
Titelbild
Protestler mit Plakaten vor dem Landgericht Erfurt am Tag der Urteilsverkündung zum Fall des Weimarer Familienrichters.Foto: Epoch Times
Von 29. August 2023

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

Die Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar (60) wegen Rechtsbeugung (gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) durch das Landgericht Erfurt zog bundesweit die Aufmerksamkeit auf sich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Parallel dazu lief seit August 2022 ein vorläufiges Suspendierungsverfahren samt Gehaltskürzung gegen den Richter. Es wurde durch das thüringische Justizministerium eingeleitet. Mit der Suspendierung wollte Thüringen damals weitere Kindeswohlurteile gegen den Freistaat verhindern.

Jedoch hob das Oberlandesgericht in Jena den Suspendierungsbeschluss am 19. Januar 2023 wegen Verfahrensfehlern auf, nachdem der Familienrichter dagegen Beschwerde eingereicht hatte. Nun gab das Oberlandesgericht als Dienstgerichtshof die genauen Gründe für seine Entscheidung bekannt.

Gericht sah „besonders schwerwiegenden Verfahrensmangel“

Das der Entscheidung des Dienstgerichts zugrunde liegende Verfahren „leidet an einem besonders schwerwiegenden Verfahrensmangel, der die Unwirksamkeit der Entscheidung zur Folge hat“, heißt es in den am Freitag veröffentlichten Gründen.

Der Antrag vom Thüringer Justizministerium auf vorläufige Suspendierung und Kürzung der Bezüge des Richters entspreche nicht der richtigen Form gem. § 79 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) i.V.m. § 21 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG), §§ 55a, 55d Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), so das Gericht.

Das Ministerium hätte den Antrag vom 15. August 2022 demnach schriftlich und unter Nutzung des richtigen elektronischen Rechtsverkehrs einreichen müssen. Die Antragsschrift sei jedoch weder qualifiziert elektronisch signiert noch mit dem erforderlichen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (vHN) versehen gewesen.

Das Ministerium hatte die Antragsschrift zwar elektronisch übermittelt, jedoch nicht in der gem. § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO erforderlichen Form: Das wäre ein Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde (beBPo) und der elektronischen Poststelle des Gerichts.

Der Antrag sei jedoch ohne eine qualifizierte Signierung und ohne einen vHN an das Dienstgericht übermittelt worden. Dass das Thüringer Ministerium im Prüfprotokoll als Absender erscheint, sei nicht ausreichend. Denn dieser ließe sich ohne Schwierigkeiten manipulieren, befand das OLG.

Da half laut Gericht auch nicht, dass die in elektronischer Form übermittelte Antragsschrift beim Dienstgericht in Meiningen ausgedruckt und zu der in Papierform geführten Verfahrensakte gebracht wurde. Das wäre nur dann möglich, wenn die Einreichung des Antrags dem Schriftformerfordernis genügt hätte – und bereits das sei ja schon nicht gegeben gewesen.

Erneuter Suspendierungsantrag

Für den Weimarer Familienrichter bedeutete das, dass seine Suspendierung und auch die Kürzung der Bezüge um 25 Prozent seit Januar nicht mehr wirksam waren. Jedoch reichte das Thüringer Ministerium danach einen erneuten Antrag auf vorläufige Suspendierung und Kürzung der Bezüge ein, der dann auch wirksam war.

Das Landgericht Erfurt hat am 23. August Richter Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sein Verteidiger Dr. h.c. Gerhard Strate kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion