Heizungsgesetz: Bundesregierung senkt Förderung für Wärmepumpen

Das Heizungsgesetz kommt, aber entschärft. Millionen Menschen atmeten auf. Nun kommt der nächste Schock: Die Förderung soll sinken. Für Hausbesitzer geht es um Tausende Euro Verlust – wenn sie bis nächstes Jahr warten. Handelt es sich um ein Druckmittel?
Entgegen der Versprechung: Grünen senken Förderung für Wärmepumpen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Sitzung im Bundeskabinett.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Von 21. Juli 2023

Noch im Mai dieses Jahres wollte die Grünen-Fraktion „die Wärmewende sozial und gerecht voranbringen“. Das versprach der Titel eines Entwurfs der Partei zur stärkeren Förderung für neue Heizsysteme – etwa Wärmepumpen – in Wohnhäusern. Bis zu 80 Prozent sollte demnach die Förderung vom Bund betragen. Auch bei anderen Gelegenheiten versprachen die Ampelpolitiker für das Gelingen der Wärmewende hohe Förderungen.

Förderung sinkt um Tausende Euro

Jetzt sickert in Medienberichten durch, dass die staatliche Förderung ab nächstem Jahr um mehrere Tausend Euro sinken soll. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue Wärmepumpe austauschen will, muss also mit geringeren Zuschüssen rechnen. Wie die „Bild“ berichtet, kann der Unterschied in bestimmten Fällen mehr als 10.000 Euro betragen.

Bis zum Ende dieses Jahres gibt es für den Kauf und die Installation einer Wärmepumpe bis zu 40 Prozent Staatsförderung, maximal jedoch 24.000 Euro.
Ab Januar 2024 sinkt diese dann auf nur noch 30 Prozent und maximal 9.000 Euro. Dazu kommt ein Turbo-Aufschlag von 20 Prozent (maximal 6.000 Euro). Den gibt es aber nur, wenn die Wärmepumpe bis 2028 eingebaut wird und die alten Systeme mindestens 20 Jahre alt sind.

Danach sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, berichtet die „Thüringer Allgemeine“. Zudem gibt es eine Extrasumme für Familien, die über weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen verfügen. Diese können zusätzlich bis zu 9.000 Euro Förderung beantragen.

Aber insgesamt deckelt Habeck laut der „Jungen Freiheit“ die Förderung nun bei 21.000 Euro für sozial Schwache. Ein Sprecher von Habeck bestätigte bereits die neuen Änderungen: „Die neuen Fördersätze und Höchstbeträge sollen die bisherigen ersetzen.“

Bei geschätzten Gesamtkosten von 100.000 Euro und mehr für die meist nötige Gebäudesanierung sind die Förderbeträge ohnehin als gering einzustufen. Viele Deutsche dürften ihr Eigenheim nicht halten können.

Kritik von Union und Heizindustrie

Kritik über die Änderung kam laut „News.de“ von der Union. „Die Ampelpläne wären für viele eher weitere Kürzung als bessere Förderung“, kritisiert CDU-Vize Andreas Jung.

Ähnlich sieht es der Heizindustrie-Chef Markus Staudt. Aus seiner Sicht würden die Ampelpläne in vielen Fällen „zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung“ führen. Staudt fordert eine Anhebung der Fördersätze.

Wer ohnehin auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte, sollte dies aufgrund der sinkenden Förderung noch vor Jahresende tun. Der Heizungsinstallateur Thermondo empfiehlt: „Wer mehr als 33.000 Euro für den Umstieg auf die Wärmepumpe zahlt, sollte besser noch dieses Jahr umsteigen.“

Vermutetes Druckmittel

Manche vermuten hinter der Änderung von Habeck den Versuch, trotz der vielen Lockerungen des Heizungsgesetzes dennoch eine schnelle Verbreitung von Wärmepumpen erwirken zu wollen. Eine Twitter-Nutzerin bezeichnete die Änderung als „Druckmittel“, ein weiterer nannte es „modernen Druck und erzwungene Grüne Ideologie“.

Möglicherweise wäre die neue Änderung eine Reaktion des Wirtschaftsministeriums auf den jüngsten Rückgang der Nachfrage nach der Wärmepumpen-Förderung. Diese halbierte sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres fast. Bis Ende Mai gingen beim Bund knapp 41.300 Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand ein, wie das Wirtschaftsministerium erst am Sonntag, 16. Juli, auf Anfrage mitteilte. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es noch fast 75.000 Anträge.

Beispielrechnung für Wärmepumpen ab 2024

Angenommen, ein Hausbesitzer eines Einfamilienhauses hat Anspruch auf alle Bonuszahlungen. Baut er ab 2024 eine Wärmepumpe für 30.000 Euro ein, kann er dafür 21.000 Euro vom Staat bekommen und muss 9.000 Euro selbst zahlen. Kostet die neue Anlage 35.000 Euro, bleibt der Zuschuss gleich, aber der Eigenanteil steigt auf 14.000 Euro.

Wer besser verdient und vor Ende 2028 eine neue Heizung einbaut, bekommt 9.000 Euro Basisförderung und 6.000 Euro Geschwindigkeitsbonus. Das ergibt bei einer neuen Anlage von 30.000 Euro einen Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro und einen Zuschuss vom Staat in derselben Höhe. Bei Gesamtkosten von 35.000 Euro steigt der Eigenanteil auf 20.000 Euro, der staatliche Zuschuss bleibt bei 15.000 Euro.

Doch laut der „Thüringer Allgemeine“ bietet der Staat auch eine Förderung für effiziente Sanierungsmaßnahmen am Haus an. Wer etwa Fenster tauschen oder sein Haus besser dämmen lassen will, kann 15 Prozent Förderung dafür beantragen. Wenn es einen Sanierungsfahrplan für das Haus gibt, können noch einmal fünf Prozent dazu kommen. Diese Fahrpläne erstellen Energieberater. Für Investitionen in Energieeffizienz liegt die Obergrenze der förderfähigen Summe bei 60.000 Euro mit Fahrplan, bei 30.000 Euro ohne.



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