Hunderte Verfahren gegen Terrorverdächtige in Deutschland

Im Jahr 2015 hatte der Generalbundesanwalt 108 Verfahren gegen Verdächtige aus dem islamistischen Milieu eingeleitet. In diesem Jahr waren es bereits 855 Verfahren.Foto: Uli Deck/dpa
Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche islamistische Terroristen ist in den vergangenen drei Jahren dramatisch gestiegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Regierung spricht darin außerdem für den Zeitraum seit Anfang 2015 von sieben „aktiv verhinderten Anschlägen in Deutschland, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen“. Der jüngste Ausspähversuch am Flughafen Stuttgart ist dabei noch nicht mitgezählt.
Im Jahr 2015 hatte der Generalbundesanwalt den Angaben zufolge 108 Verfahren gegen Verdächtige aus dem islamistischen Milieu eingeleitet. 2017 waren es 1052 Ermittlungsverfahren gegen 1173 Beschuldigte. In diesem Jahr (Stand 10. Dezember) richteten sich 855 Verfahren gegen insgesamt 905 Tatverdächtige.
Zwar wurde im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wieder eingestellt. Hier steht der Verdacht im Raum, dass sich insbesondere Afghanen oft selbst falsch bezichtigen, um einer Abschiebung zu entgehen. Die konstant hohen Zahlen erlassener Haftbefehle und Verurteilungen belegen jedoch eine akut hohe Gefährdungslage in Deutschland.
Wie viele mutmaßliche islamistische Terroristen aktuell hierzulande aufgrund eines internationalen Haftbefehls gesucht werden, wird nach Auskunft der Regierung nicht statistisch erfasst. Es sei „erstaunlich und unverantwortlich, dass die Bundesregierung keine Auskunft darüber hat, wie viele islamistische Terroristen untergetaucht sind, gegen die bereits ein Haftbefehl vorliegt“, sagte der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.
Von den 1052 Ermittlungsverfahren des Jahres 2017 wurden 519 Verfahren eingestellt. 462 Verfahren wurden wegen minderer Bedeutung an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Drei Verfahren wurden an andere Verfahren angekoppelt. 68 Verfahren wurden vom Generalbundesanwalt weiter verfolgt.
Die Zahl der Beschuldigten, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, lag nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2015 und 2017 relativ konstant bei rund 50 pro Jahr.
In diesem Jahr wurden bislang 37 Verfahren gegen deutsche Islamisten ohne zweiten Pass eingeleitet. 17 Beschuldigte hatten neben der deutschen noch eine zweite Staatsbürgerschaft. Die meisten ausländischen Beschuldigten kamen aus Afghanistan (310), Somalia (218), Syrien (139), Pakistan (52) und dem Irak (27).
Während manche Afghanen behaupten, sie hätten für die Taliban gekämpft, um eine Abschiebung zu verhindern, sind solche falschen Selbstbezichtigungen bei Menschen aus Syrien und dem Irak eher unwahrscheinlich, da Menschen aus diesen Staaten zur Zeit ohnehin in der Regel einen Schutzstatus erhalten. Allerdings kann hier im Einzelfall auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie von Landsleuten zu Unrecht beschuldigt werden.
Keine detaillierten Informationen gibt es bislang zur Zahl der islamistischen Terrorverdächtigen, die sich im Gefängnis durch den Kontakt mit anderen Häftlingen radikalisiert haben. „Bei der Prävention und Deradikisierung besteht in deutschen Gefängnissen dringender Nachholbedarf“, sagte Thomae. Besonders die Überlastung der Gefängnisse spiele dabei eine Rolle. Der Strafvollzug könnte seiner Ansicht nach entlastet werden, indem ausländische Straftäter ihre Haftstrafe im Heimatland verbüßen würden. Von dieser Möglichkeit werde bislang noch zu wenig Gebrauch gemacht. (dpa)
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