Kanzleramt wird bis 2027 deutlich ausgebaut

Seit 2001 wuchs die Anzahl der Mitarbeiter im Kanzleramt von 410 auf derzeit 750. Das Gebäude wird bis 2027 erweitert, die Kosten werden auf rund 460 Millionen Euro geschätzt.
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Das Bundeskanzleramt in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times15. Januar 2019

Das Bundeskanzleramt wird in den kommenden Jahren deutlich ausgebaut: Bis mindestens 2027 sollen auf dem Gelände etwa ein sechsgeschossiges Bürogebäude, ein Post- und Logistikbereich, ein multifunktionaler Veranstaltungssaal und eine Hubschrauber-Landeplattform errichtet werden. Seit der Einweihung des Kanzleramts im Zentrum Berlins im Jahr 2001 ist die Zahl der Beschäftigten laut Bundesregierung immer weiter gewachsen, so dass es inzwischen Platzprobleme gibt.

Die Pläne für den Erweiterungsbau wurden am Dienstag vorgestellt. Nach Entwürfen des Architekturbüros Schultes und Frank, das bereits für das bestehende Kanzleramtsgebäude verantwortlich ist, soll in Regie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein Erweiterungsbau geplant und errichtet werden. Hauptziel des Umbaus ist es, dass alle Beschäftigten wieder an einem Standort arbeiten.

Die Zahl der Mitarbeiter im Kanzleramt ist seit 2001 von 410 auf derzeit rund 750 gewachsen. Hintergrund sind nach Angaben der Bundesregierung diverse neue Aufgaben, etwa in Zusammenhang mit der Energiewende und der Flüchtlingspolitik. Das Hauptgebäude sei nun überbelegt, zudem mussten 200 Mitarbeiter auf andere Gebäude im Regierungsviertel verteilt werden.

Zunächst ist nun nach Angaben des BBR bis 2023 eine „umfangreiche Planungsphase“ vorgesehen. Anschließend sei mit weiteren vier Jahren Bauzeit zu rechnen, so dass mit der Fertigstellung „frühestens 2027“ und mit dem Einzug 2028 zu rechnen sei. „Die Gesamtkosten für das Projekt lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffern.“

Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurden die Gesamtkosten auf rund 460 Millionen Euro geschätzt. Diese Schätzung berücksichtige allerdings nicht künftige Baupreissteigerungen oder Kosten, die im Zuge des Risikos nicht vorhersehbarer Ereignisse im Bauablauf entstehen könnten, hob das BBR hervor. (afp)



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