Krankheiten, Verletzungen und Verhaltensstörungen: Greenpeace-Gutachten kritisiert Haltungsvorschriften für Mastschweine

Mastschweine in Deutschland leiden aufgrund der Haltungsbedingungen an Klauen- und Gelenkerkrankungen sowie Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten. Das verstoße gegen das Tierschutzgesetz, erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace in einem heute veröffentlichten Gutachten.
Titelbild
Ein Schweinestall im brandenburgischen Drahnsdorf (Symbolbild).Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times3. Mai 2017

Die in Deutschland geltenden Vorschriften zur Haltung von Mastschweinen verstoßen laut einem Gutachten für die Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen das Tierschutzgesetz.

Die zugelassenen Haltungsbedingungen schränkten die Bewegungsfreiheit der Tiere „massiv“ ein und fügten den Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zu, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten zweier Anwälte.

Die Regeln der Nutztierhaltungsverordnung verstießen gegen die im Tierschutzgesetz verankerte „Pflicht zu einer angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung“.

Greenpeace: „Haltung muss den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden“ – nicht andersherum

Die in der Verordnung festgeschriebenen Haltungsvorschriften müssten „dringend“ verschärft werden, forderte Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe. „Die Haltung muss den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden – nicht die Tiere den Haltungsbedingungen.“

Greenpeace verwies auf Bilder aus Ställen, die Mastschweine zentimetertief in ihrem eigenen Kot, mit Verletzungen oder Verhaltensstörungen zeigten. Viele Tiere litten aufgrund der Haltungsbedingungen an Klauen- und Gelenkerkrankungen sowie Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten, erklärte die Organisation.

„Klasse statt Masse“ – Artgerechte Haltung wird Überschuss an Fleisch reduzieren

Die Gutachter bezeichneten eine Änderung der Nutztierhaltungsverordnung als „zwingend geboten“.

Ihrer Einschätzung zufolge verstoßen die Vorschriften zur Haltung von Mastschweinen gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sowie gegen das Grundgesetz. Sie bezogen sich auf Artikel 20a, wonach der Staat Tiere „nach Maßgabe von Gesetz und Recht“ schützen solle.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mahnte ebenfalls eine „artgerechtere Haltung“ von Mastschweinen an. Nötig sei dafür auch ein ausreichend finanziertes Umbauprogramm für Ställe, erklärte der AbL-Landesverband Niedersachsen und Bremen.

Wenn durch ein größeres Platzangebot für die Schweine weniger Fleisch produziert werde, reduziere sich auch der Überschuss an Fleisch, der die Preise drücke. Schweinehalter erhielten „endlich eine klare Zukunftsperspektive mit ‚Klasse statt Masse‘ zu fairen Erzeugerpreisen“. (afp)

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