Länder verweigern Herausgabe von Studie über Corona an Schulen

Weil es „die Beziehung zu anderen [Bundes-]Ländern gefährden“ könnte, verweigert die Behörde für Schule und Berufsbildung die Herausgabe einer Studie über Corona an Schulen. Während man über die Inhalte – und die möglicherweise unliebsamen Ergebnisse – nur spekulieren kann, rückt eine pünktliche Veröffentlichung in weite Ferne. Bereits Anfang August beginnt im Norden Deutschlands das neue Schuljahr. Einen verantwortlichen Ansprechpartner scheint es nicht zu geben.
Corona an Schulen. Foto: Caroline Seidel/dpa/dpa
Niemand verantwortlich? Die Kultusminister der Länder verweigern die Herausgabe einer Studie über Corona an Schulen. Bereits nächste Woche beginnt im Norden das neue Schuljahr.Foto: Caroline Seidel/dpa/dpa
Von 31. Juli 2021

Eine Studie über Corona an Schulen sorgt bereits vor ihrer Veröffentlichung für Streit. Die im November 2020 von Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe (SPD) angekündigte und am 10. Dezember von den Ländern in Auftrag gegebene Studie sollte im Frühjahr erste Ergebnisse und im Sommer einen Zwischenbericht liefern. Mit dem Abschlussbericht rechne man im Herbst 2021, erinnert das Nachrichtenportal von „t-online“.

Da bislang offenbar nichts passiert war, wandte sich ein Bürger Hamburgs an die Stadt und verlangte am 8. Juli die Herausgabe der bisherigen Ergebnisse nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Der Antragsteller ist Vater zweier Schulkinder, die am 5. August in das neue Schuljahr starten. Sein Gesuch wurde abgelehnt. In der Begründung heißt es:

Nicht der Herausgabepflicht [unterliegen] Informationen, deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde.“

Zudem handele es sich dabei „um eine Studie, deren Auftraggeberin nicht allein die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern vielmehr die Kultusministerkonferenz (KMK) ist. Es sind daher Interessen alle[sic] anderen Länder und […] möglicherweise auch die Interessen des Bundes betroffen.“ Die eigenmächtige Herausgabe durch die Stadt Hamburg würde die Beziehungen zu den anderen Ländern voraussichtlich belasten.

Ungeprüfte Ergebnisse nur interne Information

Wie eine frühere Antwort der Behörde für Schule und Berufsbildung verrät, soll die Studie „eine bessere Datengrundlage zur Erfassung und Beurteilung des Infektionsgeschehens an Schulen […]  schaffen.“ Man kooperiere laut Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10. Dezember 2020 mit dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) und der Uniklinik Köln.

In einem ersten Schritt soll die Studie „Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)“ „bereits veröffentlichte einschlägige Studien zum Infektionsgeschehen an Schulen“ analysieren und bewerten. Anschließend sollten Länderdaten „zur Bewertung des Infektionsverlaufs an Schulen“ einfließen. Ziel der Untersuchung sollte es sein, „das Infektionsrisiko an Schulen genauer [zu] betrachten und konkrete Hinweise [zu] geben, welche Maßnahmen zukünftig dazu beitragen können, das Risiko zu senken.“

Erste Ergebnisse wurden laut der Behörde für Schule und Berufsbildung vereinbarungsgemäß im Januar und März 2021 geliefert. Da diese „noch nicht durch Peer-Review- oder vergleichbare Qualitätssicherungsverfahren abgesichert“ seien, dienten sie lediglich der internen Information. Ende Juli soll(t)en die Kultusminister über einen weiteren Zwischenbericht unter Berücksichtigung der „3. Welle“ informiert werden.

Vom Steuerzahler bezahlt, dem Steuerzahler vorenthalten

In der Antwort heißt es außerdem: „Die Gesamtkosten der Studie belaufen sich auf 167.397,18 €. Die Finanzierung erfolgt […] durch alle Länder.“ Mit anderen Worten, durch den Steuerzahler. Für den sind die Informationen aber offenbar nicht bestimmt.

Weder die Länder könnten einzeln über die Herausgabe entscheiden, noch die Kultusministerkonferenz. Als Zusammenschluss der Bildungsminister der Länder habe die KMK zwar koordinative Aufgaben, sehe sich aber „nicht als Behörde, die für Inhalte gemeinsam beauftragter Studien unter das [Informations-Freigabe-]Gesetz fällt.“

Heißt: Ein einzelnes Land sagt, es darf nicht, weil andere Länder beteiligt sind und verstimmt sein könnten, und das Büro des Zusammenschlusses aller Länder erklärt, selbst vom Gesetz nicht erfasst zu werden“, fasst „t-online“ zusammen.

Auf Nachfrage bei allen Kultusministern, ob ihr Land Einwände gegen die Veröffentlichung habe, erhielt „t-online“ keine einzige Antwort. Obwohl HZI und Uniklinik ihre Zwischenberichte abgeliefert haben, sei in einer Antwort des KMK-Büros an „t-online“ davon „überhaupt keine Rede“. Abschlussberichte würden nicht vorliegen. Eine Veröffentlichung „als wissenschaftliche Artikel in Fachzeitschriften“ sei zwar geplant, müsse aber zuvor den Peer-Review-Prozess durchlaufen.

Der Prozess – der bei vielen medizinischen Studien angesichts Corona oft nach Veröffentlichung erfolgt – kann Monate oder sogar Jahre dauern. Ein Erscheinungsdatum ist damit nicht absehbar. Ergebnisse und Entscheidungshilfen bleiben den Bürgern und den Schulen, die diese Maßnahmen unter Umständen ab nächster Woche umsetzen müssten, damit vorenthalten.



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