Mietendeckel in Berlin: FDP kündigt Klage an

Berliner Abgeordnete wollen am 30. Januar das Gesetz zum "Mietendeckel" verabschieden. Die FDP droht nun gemeinsam mit der CDU eine Klage vor dem Verfassungsgericht von Berlin an. Kann das Bundesland Berlin überhaupt in das Mietrecht, welches als Bundesrecht gilt, eingreifen?
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Wohnungen im Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg. Symbolbild.Foto: iStock
Von 29. Januar 2020

Am Donnerstag steht im Berliner Abgeordnetenhaus die Beschlussfassung des Berliner Mietendeckels auf der Tagesordnung. Die Berliner FDP-Fraktion kündigt eine Klage an, sollte dieser beschlossen werden. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion will die FDP vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin „die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels feststellen“ lassen, sagt Stefan Förster, Sprecher für Bauen und Wohnen der FDP-Fraktion.

Laut der Fraktion seien die Änderungen unausgegoren. Sie würden zu noch mehr Bürokratie in der Umsetzung führen und die Rechtsunsicherheit nicht beseitigen. Auch auf Bundesebene prüft die FDP, ob sie ein Klageverfahren gegen den Berliner Mietendeckel eröffnet.

Für die Berliner FDP gilt es zu klären: Ist eine rückwirkende Datierung zur Wirksamkeit des neuen Mietgesetzes und der Eingriff in die Eigentumsrechte von Privateigentümern mit der Absenkung ihrer Mieteinnahmen verfassungskonform?

Gleichzeitig will sie prüfen lassen, ob der Eingriff Berlins als Bundesland ins Mietrecht – das als Bundesrecht gilt – von der Landesverfassung überhaupt gedeckt ist.

Das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (in Kurzform: „Mietendeckel“) wurde von der in Berlin regierenden Koalition aus Linken, SPD und Bündnis90/Die Grünen vorgeschlagen.

Linke sieht ein Verfassungsrecht auf angemessenen Wohnraum

Die Berliner Linken sehen in Artikel 28 Absatz 1 der Verfassung von Berlin das Recht auf angemessenen Wohnraum. So hätte das juristische Gutachten bestätigt, dass ein öffentlich-rechtlicher Mietendeckel des Landes Berlin möglich sei. In ihren Augen seien seit der Föderalismusreform die Bundesländer für das Wohnungswesen zuständig.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich im Dezember zuversichtlich, dass der Mietendeckel in der Hauptstadt gegen die angekündigten Klagen Bestand haben wird.

Stefan Förster (FDP) äußert sich hingegen kritisch zum Mietendeckel. Er sieht im rot-rot-grünen Mietendeckel sowohl für Privatinvestoren, die städtischen Gesellschaften als auch für die Genossenschaften finanzielle Nachteile. Der Mietendeckel führe zu Hemmnissen für einen verstärkten Neubau von Wohnraum, wie er Epoch Times gegenüber erklärte.

Schon jetzt wichen Privatinvestoren ins brandenburgische Umland aus, da sie aufgrund von Beschränkungen durch den möglicherweise bald eingeführten Mietendeckel ihre Erträge und die Refinanzierung ihrer Investitionen gefährdet sähen.

Mieten für fünf Jahre eingefroren

Konkret sieht der Mietendeckel vor, dass die Mieten auf dem Stand des Stichtages 18. Juni 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren weitgehend eingefroren werden. Dies gelte auch für Staffelmieten. Bei einer Staffelmiete ist bereits im Mietvertrag eine regelmäßige Mieterhöhung für die Zukunft festgelegt. Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte sollen vom Mietendeckel profitieren.

Ab 2022 darf die Miete dann höchstens um einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr erhöht werden, jedoch nur soweit, bis der entsprechende Wert einer neuen Mietentabelle erreicht ist.

Mit dem neuen Gesetz würde eine neue Mietentabelle eingeführt, die dann verbindliche Mietobergrenzen für Wiedervermietungen beinhaltet.

Mietendeckel soll bezahlbaren Wohnraum schaffen

Mit dem Mietendeckel möchten die rot-rot-grünen Fraktionen innerhalb der Stadt bezahlbare Wohnungen den Menschen zur Verfügung stellen und die Preisspirale von hohen Wiedervermietungsmieten bremsen.

Auch soll eine Absenkung bestehender Mieten dann möglich sein. So könnten die Mieter mit bestehenden Mietverträgen, bei denen die Miete beispielsweise mehr als 120 Prozent der Mietentabelle beträgt, einen Antrag stellen, dass ihre Miete auf 120 Prozent der Mietentabelle abgesenkt wird. Diese Regelung soll neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden.

Mit dem neuen Mietendeckel-Gesetz würde sich darüber hinaus auch bei den Mieterhöhungen nach Modernisierungen Veränderungen ergeben. Sie müssten zukünftig vom Vermieter gemeldet werden.

Modernisierungen, welche die Miete um maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen würden, könnten weiterhin ohne Genehmigung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Modernisierung für die energetische Sanierung oder für mehr Barrierefreiheit erforderlich ist.

Kosten von Modernisierungen, die einen Euro pro Quadratmeter übersteigen, sollen durch Förderprogramme kompensiert werden, aber nicht zulasten der Mieter.

Härtefallregelung soll wirtschaftlich bedrohten Vermietern helfen

Alle Regelungen gelten zunächst für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2014 gebaut wurden. Später greift auch bei Neubauten und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 gebaut wurden, der Mietendeckel. Für Sozialwohnungen gelten Sonderregelungen.

Eine Härtefallregelung für Vermieter, denen durch das Mietdeckel-Gesetz eine wirtschaftliche Schieflage droht, soll ermöglichen, dass diese Vermieter nach einer Prüfung auch eine höhere Miete erheben können. Die Mieter sollen in diesem Fall einen Zuschuss beantragen können.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Berlin ist laut den Zahlen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von 4,49 Euro im Jahr 2005 auf 6,72 Euro im Jahr 2019 geklettert. Dies sei ein Anstieg von nahezu 50 Prozent.



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