Polizei-Gewerkschaft: Besser auf Clowns-Kostüme verzichten

Hunderte Horror-Clowns haben in den vergangenen Tagen Passanten in Deutschland aufgelauert. Das ist kein Spaß mehr, nicht mal vor Halloween, betonen Polizisten: Andere zu erschrecken könne eine schwere Straftat sein.
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Clown-MaskeFoto: FREDERIC J. BROWN/AFP/Getty Images
Epoch Times29. Oktober 2016

Die Gewerkschaft der Polizei warnt erneut davor, zu Halloween die Grenze zur Strafbarkeit zu überschreiten. Wer als Horror-Figur Menschen erschrecke, werde unter Umständen straffällig.

„Die Grenzen zwischen erschrecken und bedrohen sind fließend“, sagte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, der Deutschen Presse-Agentur. „Halloween und Karneval sind keine rechtsfreien Räume“.

Erschrecken an sich stehe zwar nicht unter Strafe. Wenn das Opfer aber eine Gefahr für sich verspüre, sei das strafbar. „Der Satz „Zu Tode erschrocken“ drückt es am besten aus. Wenn nicht klar ist, ob es sich um einen Spaß oder eine Bedrohung handelt, zum Beispiel wenn der Verkleidete eine Kettensäge dabei hat, dann sind das schwerste Straftaten“, warnte Radek.

Der Polizeihauptkommissar rät Halloween-Fans, angesichts des massenhaften Auftauchen von Horror-Clowns in diesem Jahr auf Clownskostüme zu verzichten. „Bedauerlicherweise wird im Schutze dieses Kostüms versucht, Menschen zu beeinträchtigen.“ Das Strafgesetzbuch sieht bei Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, auch der Versuch ist strafbar. (dpa)



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