Richterverbände offen für Kopftuchverbot für Richterinnen

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern.
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Die klagende Jurastudentin sitzt im Verwaltungsgericht in Augsburg im Gericht.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Epoch Times8. August 2016

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben.

Das erklärte Verbandschef Robert Seegmüller auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen festgeschrieben werde, ließen sich mögliche Zweifeln an der Unparteilichkeit zerstreuen. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) arbeitet schon an einem Verbotsgesetz.

Zurzeit sind Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen und schwarze Roben zu tragen. (dpa)



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