Seehofers AfD-Kritik als „staatszersetzend“ wird vor Bundesverfassungsgericht verhandelt

Am Dienstag prüft das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe, ob Seehofer mit seinen Äußerungen zur AfD seine Neutralitätspflicht als Bundesminister verletzte.
Titelbild
Horst Seehofer.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times7. Februar 2020

Als „staatszersetzend“ bezeichnete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im September 2018 in einem Interview das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion. Knapp eineinhalb Jahre später beschäftigt diese Äußerung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Am Dienstag prüft das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe, ob Seehofer damit seine Neutralitätspflicht als Bundesminister verletzte. Der Fall hat aber auch grundsätzliche Bedeutung dafür, wie weit Regierungsmitglieder im politischen Meinungskampf gehen können.

Das umstrittene Interview veröffentlichte das Bundesinnenministerium im Spätsommer 2018 auf seiner Website. Darin sagte Seehofer über die AfD-Fraktion unter anderem: „Die stellen sich gegen den Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“ Das sei bei einem „Frontalangriff auf den Bundespräsidenten“ im Bundestag mitzuerleben gewesen.

„Das ist für unseren Staat hochgefährlich“, sagte Seehofer. „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Kurz nach der Veröffentlichung nahm das Ministerium das Interview wieder von der Seite.

Die AfD wirft dem Minister laut Bundesverfassungsgericht vor, mit der Veröffentlichung dieses Interviews auf der Ministeriumsseite die Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf und das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt zu haben. Seehofer habe dadurch „in unzulässiger Weise staatliche Ressourcen zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage“ genutzt.

Seehofer wehrt sich formal und inhaltlich gegen die Vorwürfe

Er verweist nach Angaben des Gerichts zunächst darauf, dass sich die Äußerung auf die AfD-Bundestagsfraktion beziehe. Die Partei sei schon aus diesem Grund nicht in ihren Rechten verletzt. Er habe das Verhalten der AfD-Fraktion gegenüber Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kritisiert.

Der Minister sieht aber auch unabhängig davon keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Er führt nach Angaben des Verfassungsgerichts dazu an, dass das Interview und die Veröffentlichung auf der Ministeriumsseite „in keinem Zusammenhang mit einem konkreten Wahlkampf“ gestanden hätten. Es liege jedenfalls eine „legitime Verteidigung des Bundespräsidenten“ vor.

Mit einem Eilantrag gegen die Äußerung scheiterte die AfD im November 2018 bereits vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter begründeten die Ablehnung des Antrags allerdings unter anderem damit, dass das Interview von der Internetseite genommen worden sei und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.

Die Frage, wie weit Regierungsmitglieder die AfD attackieren können, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal. Im Februar 2018 entschieden die Verfassungsrichter im Streit um eine Pressemitteilung der früheren Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), dass die Ministerin das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt habe.

Wanka hatte die Partei im November 2015 wegen einer geplanten Demonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen“ attackiert.

Wanka stellte dazu eine Presseerklärung auf die Ministeriumsseite, in der es hieß: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

Die Verfassungsrichter entschieden damals, dass eine solche negative Bewertung „abschreckende Wirkung“ entfalten könne und damit unzulässig in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit eingreife. Dies gelte auch außerhalb von Wahlkampfzeiten.

In der kommenden Woche geht es nun in einer der seltenen mündlichen Verhandlungen vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe erneut um die „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (afp)



Unsere Buchempfehlung

Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.

Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.

In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion