Soziale Netzwerke sollen bei Hasskommentare IP-Adressen der Täter übermitteln

Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden müssten "ohne Wenn und Aber beantwortet werden" - und zwar auch dann, wenn die betreffenden Firmen so wie Facebook ihren Sitz nicht in Deutschland hätten, heißt es in einer von Bayern eingebrachten Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz Anfang November in Berlin.
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Zwei Männer surfen im InternetFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Oktober 2019

Die Justizminister der Länder verlangen von den Betreibern sozialer Netzwerke aktive Mitwirkung bei der Bekämpfung von Hasskommentaren. Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden müssten „ohne Wenn und Aber beantwortet werden“ – und zwar auch dann, wenn die betreffenden Firmen so wie Facebook ihren Sitz nicht in Deutschland hätten, heißt es in einer von Bayern eingebrachten Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz Anfang November in Berlin, über die der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Bislang hätten soziale Netzwerke auf Anfragen der Ermittler häufig weder „zügig“ noch „erschöpfend“ reagiert.

Nach Wunsch der Landesjustizminister solle die Bundesregierung die Betreiber sozialer Netzwerke dazu anhalten, bei Hasskommentaren auf ihren Internetseiten die IP-Adressen der Täter an die Justiz zu übermitteln, heißt es in der Beschlussvorlage weiter. In Frankreich gibt es seit Juni eine solche Vereinbarung.

Der Attentäter von Halle (Saale) und der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatten sich unter anderem in Internetforen radikalisiert.

„Aus Worten können Taten folgen“, mahnte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in einem Brief an den Deutschlandchef von Facebook, über den der „Spiegel“ berichtet. Strafrechtlich relevante Hasskommentare müssten „nicht nur gelöscht, sondern den Strafverfolgungsbehörden auch mitgeteilt werden“, heißt es in dem Schreiben weiter. (dts)



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