SPD fordert mehr Befugnisse für den Bund bei länderübergreifenden Katastrophenfällen

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Menschen gehen die Einkaufsstraße Mönckebergstrasse in Hamburg entlang. Deutschlands Bevölkerungszahl ist erstmals seit zehn Jahren leicht zurückgegangen.Foto: Georg Wendt/dpa/dpa
Epoch Times23. März 2021

In der Debatte um die Stärkung des nationalen Bevölkerungsschutzes fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine Änderung des Grundgesetzes, um die Befugnisse des Bundes in länderübergreifenden Katastrophenfällen auszuweiten.

„Wir fordern eine Grundgesetzänderung, um den Katastrophenschutz bei der ,konkurrierenden Gesetzgebung` zu verorten. Dies ermöglicht eine größere Unterstützung der Länder und Gemeinden durch den Bund“, sagte Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).

„Der Bund erhält mehr Kompetenzen bei länderübergreifenden Krisen – als kooperativer und, wo nötig, steuernder Partner. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zu den Vorschlägen von Bundesinnenminister Seehofer“, sagte Hartmann weiter.

Gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes ist es Aufgabe des Bundes, die Bevölkerung vor Gefahren in Kriegszeiten zu schützen (Zivilschutz), die Länder sind wiederum für den Schutz vor Katastrophen und Unglücken in Friedenszeiten zuständig (Katastrophenschutz).

Konzept vorgelegt

Die Forderungen zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes gehen aus einem 14-seitigen Positionspapier mit dem Titel „Zukunft des Bevölkerungsschutzes – Update statt Systemwechsel“ hervor.

Darin heißt es: „Ziel ist es, dem Bund mehr Handlungsspielraum zu ermöglichen, Finanzierungspflichten zu sichern, das BBK [Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, d. Red.] zu stärken und gleichzeitig den Ländern ihren benötigten Spielraum zu garantieren. Für einen modernen Bevölkerungsschutz bedarf es dazu rechtlicher Anpassungen auf Ebene des Bundes und der Länder. Eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundes durch die Verortung des Katastrophenschutzes im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 Grundgesetz) könnte hier Abhilfe schaffen.“

Die SPD-Fraktion will das Konzept an diesem Dienstag als Positionspapier verabschieden. Vor knapp einer Woche hatten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und BBK-Präsident Armin Schuster (CDU) die Pläne zur Neuaufstellung der Bundesbehörde vorgestellt.

„Bundesinnenminister Seehofer hat sich viel zu lange herausgehalten und das BBK stiefmütterlich behandelt. Es bleibt unverständlich, warum das Bundesamt für Bevölkerungsschutz nicht umfassender in die Pandemiebekämpfung eingebunden wurde. Seine aktuellen Vorschläge gehen nicht weit genug“, kritisierte Hartmann.

„Wir müssen das große Potenzial des deutschen Bevölkerungssystems besser nutzen und das BBK umfassend stärken.“ (dts)



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