Städte- und Gemeindebund fordert Neuberatung des Heizungsgesetzes – SPD: „Es ist fertig“

Für den Städte- und Gemeindebund sind noch viele Details des Heizungsgesetzes ungeklärt. Beispiel: Fernwärme. Kommt ein Anschlusszwang? Oder die dann ungebrauchten Gasnetze – was wird mit ihnen?
Leitungen sind in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks zu sehen.
Leitungen in der Fernwärmeverteilerstation eines Heizkraftwerks.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times9. Juli 2023

Der Städte- und Gemeindebund fordert neue Beratungen über das Heizungsgesetz. „Die Anhörungen standen unter enormen Zeitdruck“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Funke-Zeitungen vom Wochenende.

„Viele Details sind noch nicht ausreichend geklärt, etwa ob auch die Kommunen gefördert werden oder wie die Förderung insgesamt dauerhaft aussehen soll.“ Offen sei auch, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme vorgesehen sei, damit die Kosten solide kalkuliert werden könnten.

Zudem sei nicht klar, „was mit den Gasnetzen, die vielleicht nicht mehr gebraucht werden, geschehen soll und welche Förderung es für die enormen Investitionen für Fern- und Nahwärmenetze geben wird“, sagte Landsberg weiter. Es müsse auch geklärt werden, „wie die Stromverteilnetze ertüchtigt werden sollen, wenn durch Wärmepumpen und E-Autos der Strombedarf stark ansteigt“.

Auch die Linke forderte Nachbesserungen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte dagegen, die Koalition werde „das Gesetz im September ohne weitere Änderungen beschließen“.

Heizungsgesetz mit deutlichen Änderungen gestoppt

Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich am vergangenen Freitag, dem letzten Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause, verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen; die ursprünglich strengen Vorgaben beim künftigen Heizungstausch wurden teils stark entschärft.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte aufgrund der Änderungen eine „unzulässige Fristverkürzung“ beklagt, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die neue Vorlage in der gegebenen Zeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag Heilmanns statt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden und soll nun direkt nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch rief dazu auf, die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Atempause für weitere Nachbesserungen zu nutzen. „Mehr Zeit gibt nur dann Sinn, wenn es ein solides Verfahren gibt. Selbstverständlich müssen auch Verbesserungen aus Regierungs- wie Oppositionsfraktionen möglich sein“, sagte Bartsch den Funke-Zeitungen. Die Linke fordere vor allem eine sozial gerechte Gestaltung der Förderung.

SPD erklärt: Es „wird ohne weitere Änderungen“ beschlossen

SPD-Generalsekretär Kühnert sagte der Zeitung „Welt“, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne wie geplant 2024 in Kraft treten. Trotz der Verschiebung der Abstimmung bestehe „absolute Klarheit“. Kühnert betonte: „Die Koalition wird das Gesetz im September ohne weitere Änderungen beschließen. Es ist fertig.“

Auf dieser Grundlage könne nun jeder planen. „Es bleibt bei der vereinbarten Technologieoffenheit, bei den vereinbarten hohen Förderungen für Eigentümer sowie beim 50-Cent-Deckel für Mieter“, sagte der SPD-Generalsekretär. „Und die Regelungen greifen immer dann, wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat. Bis 2028 wird das überall der Fall sein.“ (afp)



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