Regierungsstreit über Lobbyregister-Gesetzentwurf – Lambrecht will Verschärfung

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Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geben eine Pressekonferenz.Foto: Jörg Carstensen/dpa
Epoch Times29. Oktober 2020

In der Bundesregierung gibt es Streit über das geplante Lobbyregister. Das zeigt ein Schreiben des Justizministeriums an das Innenministerium, über welches die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Es ist deshalb unklar, wann das Register eingeführt werden kann.

Der Konflikt in der Bundesregierung verläuft zwischen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Lambrecht hält die Formulierungshilfe für den Lobbyregister-Gesetzentwurf, die das Innenministerium vorgelegt hat, für unzureichend.

Justizministerium verlangt schärfere Vorschriften zur Aufdeckung von Lobbytätigkeiten

Das Justizministerium hat dem Innenressort deshalb eine überarbeitete Version der Formulierungshilfe zurückgeschickt. In dem Schreiben des Justizministerium werden schärfere Vorschriften zur Aufdeckung von Lobbytätigkeiten verlangt. In dem Brief heißt es: „Als aus hiesiger Sicht im Interesse einer glaubwürdigen Steigerung der Transparenz des Regierungshandelns unabdingbare Ergänzung“ habe man in die Formulierungshilfe des Innenministeriums deshalb auch ein Kapitel „mit Regelungen für einen `Exekutiven Fußabdruck` eingefügt“. Unter einem „exekutiven Fußabdruck“ versteht man eine Verpflichtung der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen eine Auflistung der Interessenvertreter und Sachverständigen beizufügen, die bei der Erarbeitung mitgewirkt haben.

In seinem Schreiben macht das Justizministerium deshalb „Vorschläge zur transparenten Beteiligung von Dritten an der Erstellung von Gesetzentwürfen und zur Veröffentlichung von Stellungnahmen und Kontakten“. Dazu gehöre auch, dass nicht nur Kontakte von Lobbyisten zur Spitze von Ministerien offenbart werden sollen.

Einführung eines Lobbyregisters wird bereits seit einem Jahrzehnt diskutiert

In dem Brief an das Innenministerium heißt es: „Lobbytätigkeit nur dann anzunehmen, wenn diese gegenüber der Führungsebene ausgeübt wird und damit Lobbyisten von der Registrierungspflicht auszunehmen, die sich z.B. auf die Arbeitsebene der Ministerien konzentrieren, erscheint nicht sachgerecht.“ In seine Überarbeitung der Formulierungshilfe nahm das Justizministerium außerdem eine Reihe von Präzisierungen der bisher geplanten Ausnahmen beim Lobbyregister vor.

Über die Einführung eines Lobbyregisters wird bereits seit einem Jahrzehnt diskutiert. Anfang Juli hatten sich Union und SPD auf die Einführung eines Lobbyregisters verständigt. Die öffentliche Empörung über die Lobby-Tätigkeiten des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor hatte die Union dazu bewogen, ihren Widerstand aufzugeben. Doch jetzt blockiert der Streit in der Regierung die Einführung. Am 13. Oktober hatte sich Lambrecht bereits persönlich an Seehofer gewandt.

Damals schrieb die Justizministerin, dass sie „Änderungen an der Formulierungshilfe“ des Innenministeriums wolle, um „noch mehr Transparenz“ zu erreichen. Außerdem kündigte Lambrecht in dem Brief an Seehofer an, dass ihr Ministerium dem Innenressort „auf Fachebene Vorschläge übermitteln“ werde. Das hat das Justizministerium jetzt mit seinen Überarbeitungsvorschlägen getan. (dts)



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