Umstrittener Medienstaatsvertrag durch alle Landesparlamente beschlossen – FDP: „Massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit“

Der Medienstaatsvertrag ist beschlossene Sache - alle Bundesländer haben zugestimmt. Der Vertrag stößt auf massive Kritik, der FDP-Politiker Jan Marcus Rossa sieht in dem neuen Medienstaatsvertrag einen „massiven Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“.
Epoch Times29. Oktober 2020

In seiner Plenarsitzung stimmte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern dem Vertrag am Mittwoch zu. CDU, SPD und Linke stimmten dafür, wie eine Parlamentssprecherin mitteilte. Die AfD votierte dagegen. Der Medienstaatsvertrag kann damit nun in Kraft treten, nachdem ihm alle anderen Bundesländer bereits zustimmten und ihn in Landesrecht umsetzten.

Ziel des Vertrags ist eine Modernisierung des bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrags, der das Rundfunkrecht in Deutschland einheitlich regelt. Im Medienstaatsvertrag werden neue Medien wie soziale Netzwerke miteinbezogen.

Die Länderregierungschefs unterzeichneten den Vertrag im April. Er musste jedoch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können.

Medienstaatsvertrag stößt auf Kritik

Der Vertrag stößt auf massive Kritik. So wird beanstandet, dass aus dem neuen Vertrag nicht klar hervorgehe, welche konkreten Ziele mit der Regulierung verfolgt und welche tatsächlichen Probleme behoben werden sollen.

Eine andere Kritik lautet: Der Vertrag erzeuge mit seinen vielen unscharfen Abgrenzungen zwischen einzelnen Regelungsbereichen Rechtsunsicherheit.

Auch wird kritisiert, dass sich zukünftig auch Plattformen oder Einzelanbieter deren Programm weniger als durchschnittlich 20.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht, obwohl sie keine Lizenz beantragen müssen, sich trotzdem bei den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer mit ihrem Medienangebot anmelden.

FDP-Politiker: „Massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“

Der FDP-Politiker Jan Marcus Rossa sieht in dem neuen Medienstaatsvertrag einen „massiven Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“, berichtet die „Welt“.

Dass sich dagegen Widerstand bei Presseunternehmen regt, ist für den Rechtsanwalt „durchaus nachvollziehbar“. Aus seiner Sicht ist es „eine geradezu absurde Vorstellung, dass künftig eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen darf, weil deren Angebote auch den Rundfunkbegriff erfüllen“.

Denn vom Medienstaatsvertrag werden die sonst gewährten Pressefreiheiten eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht, die auch von Presseverlagen verstärkt genutzt werden.“

Insoweit sollten die Presseverlage gegen die Unterwerfung des Rundfunkrechts widersprechen können, sagte Rossa. Ansonsten könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine „staatliche Presseaufsicht“ zustande kommen.

Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass künftig digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 auf 18,36 Euro

Von der Entscheidung aus Schwerin unberührt bleibt der Erste Medienänderungsstaatsvertrag. Er sieht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vor. Dieser wurde nach Angaben eines Sprechers der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei bislang nur von drei Bundesländern in Landesrecht umgesetzt.

Die Ratifizierung könne sich in den anderen Ländern noch bis in den Dezember ziehen. Sachsen-Anhalt hatte die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags in den vergangenen Monaten scharf kritisiert – CDU, AfD und Linke lehnen sie ab. (afp)



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