Streit um AfD-Liste: Parteienrechtler fordern Neuwahlen in Sachsen

Juristen halten die Landtagswahl in Sachsen für ungültig, weil die AfD einen unliebsamen Kandidaten von ihrer Wahlliste gestrichen haben soll. "An Neuwahlen führt kein Weg vorbei", zitiert der "Spiegel" einen Parteienrechtler.
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AfD-PolitikerFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2016

Die Landtagswahl in Sachsen vor zwei Jahren ist nach Einschätzung mehrerer Juristen ungültig gewesen. Weil die rechtspopulistische AfD einen unliebsamen Kandidaten unzulässigerweise von ihrer Wahlliste gestrichen habe, sei der Landtag „nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt“, sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem „Spiegel“. „An Neuwahlen führt kein Weg vorbei.“

Der AfD-Vorstand unter Leitung von Frauke Petry hatte laut „Spiegel“ aus politischen Gründen beschlossen, den auf einem Parteitag gewählten Arvid Samtleben von der Liste nehmen zu lassen. Obwohl Samtleben bei der Landeswahlleiterin Beschwerde eingelegt habe, sei die veränderte AfD-Liste zugelassen worden. Wäre Samtleben nicht gestrichen worden, säße er dem Bericht zufolge heute im Dresdner Landtag.

„Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie“, sagte Sophie Schönberger von der Universität Konstanz dem „Spiegel“. „Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen.“

Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee im „Spiegel“ eine „typische Verzögerungsstrategie“. „Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament.“ Es sei „kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will“.

Die sächsische Grünen-Politikerin Katja Meier, die dem Wahlprüfungsausschuss angehört, wies den Vorwurf zurück. Das Verfahren dauere noch an, weil Samtleben erst in diesem Jahr weitere Gründe vorgebracht habe, die eine Wahlanfechtung rechtfertigen sollen.

Zudem erklärte Meier, sie sehe „die Brisanz der Umstände“ rund um die AfD-Listenaufstellung nicht. Ihrer Meinung nach habe sich der Vorwurf Samtlebens, er sei wegen eines nicht gezahlten Darlehens zur Finanzierung des Wahlkampfs von der Liste gestrichen worden, nicht bestätigt.

Der AfD-Bundesvorstand wollte den Bericht nicht kommentieren. Petrys Parteifreund Björn Höcke forderte, das Thema rasch zu klären. „Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann“, zitierte der „Spiegel“ Höcke.

Die AfD hatte bei der Landtagswahl in Sachsen Ende August 2014 aus dem Stand fast zehn Prozent geholt. Inzwischen ist die Partei in etlichen Landtagen vertreten. (afp)



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