Streit um RKI-Empfehlung – Neue Maßnahmen gelten erst nach Weihnachten

Die neuen Corona-Maßnahmen treten ab dem 28. Dezember in Kraft. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder haben die scharfen Forderungen des Robert-Koch-Instituts damit nicht umgesetzt.
Titelbild
(R-L) Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey, Bundeskanzler Olaf Scholz und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Hendrik Wüst bei einer Pressekonferenz am 21. Dezember 2021.Foto: BERND VON JUTRCZENKA/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times21. Dezember 2021

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf neue Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie geeinigt, die nach Weihnachten gelten sollen.

Ab dem 28. Dezember greifen erweiterte Kontaktbeschränkungen, wie Scholz am Dienstagabend bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Hendrik Wüst (CDU) und Berlins neuer Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) in Berlin sagte. So werden private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen auf maximal zehn Menschen begrenzt. Für Ungeimpfte sollten die bestehenden strengeren Regeln weiter gelten.

Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht eingerechnet. Clubs und Diskotheken werden geschlossen, Fußballspiele dürfen nicht mehr mit Publikum stattfinden. Dies gilt auch für Kulturveranstaltungen und andere Großveranstaltungen.

Für Silvester gilt ein Verbot von Ansammlungen und des Verkaufs von Feuerwerk. „Es ist nicht mehr die Zeit für Partys“, sagte Scholz. 3G am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn bleibt bestehen. 2G im Einzelhandel oder im Kino bleibt ebenfalls in Kraft.

Scholz geht von Empfehlung für vierte Impfung mit angepasstem Impfstoff aus

Scholz sagte, Deutschland bekomme die vierte Corona-Welle allmählich in den Griff. Mit Blick auf die Omikron-Variante des Coronavirus ergänzte der Bundeskanzler aber, „es droht nun bereits die Welle fünf.“ Deshalb bleibe „impfen, impfen, impfen“ das Ziel der Bundesregierung, bis Ende Januar sollten 30 Millionen Booster-Impfungen verabreicht werden.

Scholz  geht weiterhin von einer baldigen Empfehlung für eine weitere Auffrischungsimpfung mit einem an neue Virusvarianten angepassten Impfstoff aus. Es spreche vieles dafür, dass es eine Empfehlung für eine vierte Impfung geben werde, sagte Scholz im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstagabend. Bis dahin soll demnach aber die aktuelle Booster-Impfkampagne mit den vorhandenen Impfstoffen fortgesetzt werden.

Wüst: Corona-Beschlüsse bleiben hinter Forderungen des RKI zurück

Mit dem Beschluss erteilen Bund und Länder dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine klare Absage, das deutlich schärfere Maßnahmen gefordert hatte. Das RKI habe am Dienstagmittag noch neue Empfehlungen vorgelegt, „die mit den beschlossenen Maßnahmen nicht übereinstimmen“, sagte Wüst, im Anschluss an die MPK-Sitzung.

Die MPK müsse nicht immer allen Empfehlungen nachkommen, sagte Wüst weiter. Dennoch sei dem RKI der nötige Respekt entgegenzubringen, forderte er. Das RKI als Institution habe diesen Respekt verdient.

Der NRW-Ministerpräsident unterstrich die Bedeutung der Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus: „Impfen und Boostern sind unsere stärksten Waffen. Niemand sollte mit seiner oder ihrer Impfung warten und sich so schnell wie möglich boostern lassen.“

Unter Verweis auf die Omikron-Variante des Coronavirus rechtfertigte Wüst zudem erneut die beschlossene Einführung einer Impfpflicht. „Die Vorbereitung muss vorangetrieben werden“, damit sie wie geplant im Februar eingeführt werden könne. Auch hier brauche es „Tempo und Klarheit“.

Auch Scholz bekannte sich erneut zur beschlossenen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Diese sei auch bei einer ohnehin stark steigenden Impfquote „grundsätzlich erforderlich“.

Wüst kritisiert Ende der epidemischen Notlage als „klaren Fehler“

Wüst (CDU) hat darüber hinaus scharfe Kritik am Beschluss der Ampel-Parteien geübt, die epidemische Notlage nationaler Tragweite auslaufen zu lassen. „Wann, wenn nicht jetzt, haben wir eine epidemische Lage nationaler Tragweite?“, sagte Wüst. „Insofern ist der Beschluss, dass sie nicht fortgilt, aus meiner Sicht ein klarer Fehler.“

Giffey verteidigte die Entscheidung. „Ich würde hier nicht von einem klaren Fehler sprechen“, entgegnete sie. Es seien viele neue Maßnahmen gegen die Pandemie getroffen worden, und über weitere Maßnahmen werde beim nächsten Spitzentreffen Anfang Januar beraten.

Die vom Bundestag festgestellte epidemische Notlage ist ein Rechtsinstrument, auf deren Grundlage die Regierung viele Maßnahmen gegen die Pandemie erlassen konnte. Die Ampel-Parteien ließen sie Ende November auslaufen. (dts/afp/dl)



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