Teilweise geschwärzt, ohne finales Angebot: Verkehrsministerium stellt Maut-Verträge online

Das Verkehrsministerium stellt die Verträge der mittlerweile gescheiterten Pkw-Maut online: der "Vertrag automatische Kontrolle" und der "Betreibervertrag". Einige Anlagen wurden nicht veröffentlicht, auch nicht das finale Angebot des beauftragten Unternehmens samt Preisblatt.
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Die Pkw-Maut in Deutschland wurde gekippt.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times22. Juli 2019

Nach dem Vertrag zur Erhebung der mittlerweile gescheiterten Pkw-Maut hat das Bundesverkehrsministerium am Montag auch den Vertrag zur Kontrolle der Infrastrukturabgabe veröffentlicht. Das rund 430 Seiten umfassende Dokument war am Nachmittag auf der Website des Ministeriums zu finden. Der Vertrag regelt die Entwicklung und Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems für die Maut, so zum Beispiel die genauen Autobahnabschnitte zur Kontrolle.

Hier der Link zum Dokument: Veröffentlichung des Vertrages über die Planung, Entwicklung, Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems („Vertrag Automatische Kontrolle“) vom 22. Oktober 2018

Mehrere Anlagen des Vertrags wurden nicht veröffentlicht, weil die Auftragnehmer diese als „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ eingestuft und eine Veröffentlichung verweigert hätten, erklärte das Ministerium.

Außerdem sind einige Stellen geschwärzt, um Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu wahren. Keine Einsicht gibt es etwa in die Anlage zum finalen Angebot des beauftragten Unternehmens samt Preisblatt, die nach Angaben des Ministeriums allein fast 760 Seiten umfasst. Vergangene Woche hatte das Ministerium von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits den fast 2700 Seiten starken Vertrag zur Erhebung der Maut online gestellt. Hier der Link: „Betreibervertrag“

Bisherige Kosten: 53,6 Millionen Euro

Die gescheiterte Pkw-Maut hat den Bund bereits 53,6 Millionen Euro gekostet. Die Summe von exakt 53.601.435 Euro fiel von 2014 bis zum Tag des Maut-Stopps durch den Europäischen Gerichtshof an.

Der „Spiegel“ untersuchte die Vorgänge um das Abschließen der Verträge und kommt zu dem Ergebnis: „Eine Einbeziehung des Bundeskanzleramts ist nicht erfolgt“. Und: „Bei Vertragsabschluss war es nicht erforderlich, das Bundesministerium der Finanzen einzubeziehen.“ Dies wirft kein gutes Licht auf das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer.

Nach dem Scheitern der Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte es scharfe Kritik an der Informationspolitik des Bundesverkehrsministeriums gegeben. Zuletzt forderten vor allem die Grünen immer wieder eine vollständige Veröffentlichung aller Verträge mit den Betreibern.

Der EuGH hatte Mitte Juni die deutschen Pläne für eine Pkw-Maut gekippt. Zur Begründung erklärten die Richter, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Daraufhin kündigte Scheuer die bereits 2018 geschlossenen Verträge mit den Unternehmen, darunter Kapsch TrafficCom und CTS Eventim. (afp/ks)



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