Trotz Beweisen: Bundesanwaltschaft stellte 564 Verfahren gegen Islamisten ein
Die Justiz hat im vergangenen Jahr die Hälfte aller Terror-Ermittlungsverfahren eingestellt. Es mangelte jedoch nicht an Beweisen, sondern geschah aus eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft.

Taliban-Kämpfer in der afghanischen Provinz Helmand. (Symbolbild)
Foto: Stringer/Archiv/dpa
Im vergangenen Jahr hat die Bundesanwaltschaft rund die Hälfte aller Terror-Ermittlungsverfahren eingestellt. Wie die „Süddeutsche“ berichtet, lag dies jedoch nicht am Mangel an Beweisen, sondern geschah rein aus eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft.
In diesem Zusammenhang habe die Karlsruher Anklagebehörde im vergangenen Jahr 564 Personen laufen lassen, obwohl es den Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gab.
Da es sich dabei um „reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban“ handelte, seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft „deutsche Staatsschutzinteressen nicht beeinträchtigt gewesen. So die Erklärung des Generalbundesanwaltes Peter Frank.
Nach Paragraf 153c der Strafprozessordnung liegt eine Verfolgung im Ermessen der Bundesanwaltschaft – ob die Vergangenheit des Beschuldigten in einer terroristischen Organisation die deutschen Interessen tangiere, darf die Gerichtsbehörde selbst entscheiden. Es handelt sich dabei um eine Wertungsfrage.
Dass solch eine Wertung – es tangiere Deutschland nicht – aber derart oft getroffen werde, sei neu, schreibt die SZ.
Seit Monaten kämen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehr viele Hinweise, dass sich Asylsuchende immer öfter als ehemalige Angehörige einer Terrororganisation wie etwa der Taliban bezeichneten. Man versuche damit offenbar, einer Abschiebung zu entgehen. Aus diesem Grund habe es im vergangenen Jahr auch überdurchschnittlich viel Terrorermittlungen gegeben, insgesamt 1210.
Dabei fehle es den Juristen auch nicht an Beweisen gegen die Verdächtigen. Nur in 18 Fällen habe habe man das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.
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