Überarbeiteter Abtreibungs-Paragraf 219a im Kabinett

Schwangere sollen sich künftig leichter über Abtreibungen informieren können, doch Werbung dafür bleibt verboten. Die Lösung der Koalition kommt nun vors Kabinett - und erntet viel Kritik.
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Werbung für Abtreibungen bleibt verboten - aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.Foto: Silas Stein/dpa
Epoch Times6. Februar 2019

Der mühsam gefundene Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen soll heute (9.30 Uhr) vom Kabinett gebilligt werden. Die Vereinbarung von Union und SPD sieht vor, dass sich Schwangere leichter als bisher über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.

So dürfen Ärzte und Kliniken über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Dort sollen auch zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können.

Der umstrittene Paragraf 219a, der „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe stellt, bleibt nach dem Kompromiss bestehen, wird jedoch um die neuen Informationsmöglichkeiten ergänzt.

Die SPD und Oppositionsparteien wollten den Paragrafen eigentlich ganz aus dem Strafgesetzbuch streichen. Doch CDU und CSU lehnten ab. Künftig sollen auch Verhütungspillen bis zum 22. Geburtstag der Frauen von der Krankenkasse bezahlt werden und nicht – wie bisher – bis zum 20. Geburtstag.

Die Bundesärztekammer findet den Kompromiss „tragfähig“, er schaffe Rechtssicherheit. Präsident Frank Ulrich Montgomery sagte zuletzt, der überarbeitete Paragraf helfe Frauen in Notlagen und behandelnden Ärzten. Ähnlich äußerten sich der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie.

Dagegen kritisierten Grüne, FDP und Linke, dass Ärzte Schwangere weiter nicht frei informieren dürften. Das findet auch die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung aufgeführt hatte.

Die bereitgestellten Informationen wären auch künftig strafbar, sagte Hänel. Auch stehe hinter dem Paragrafen ein Frauenbild, das impliziere, Frauen könnten durch Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch angeworben werden. Dies stigmatisiere und tabuisiere. Außerdem kriminalisiere es Fachleute.

Auch in der SPD gibt es Unmut über den Kompromiss. Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, die Europaabgeordnete Maria Noichl, sagte der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch): Die Reform des Strafrechtsparagrafen 219a bedeute nach wie vor „eine Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten“. „Natürlich wird es in der Bundestagsfraktion Gegenstimmen geben, da bin ich mir sicher“, so Noichl. Die SPD-Linke Hilde Mattheis kündigte dem Bericht zufolge bereits ihr Nein im Bundestag an: „Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen“, sagte sie der Zeitung. (dpa)



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