Verjährung von Impfschäden droht bis Ende 2024 – RA Ulbrich fordert Fristverlängerung von 10 Jahren

Wer eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Folgeerkrankung im Zusammenhang mit einer mRNA-Impfung erlitten hat, sollte jetzt aktiv werden. Dazu ruft Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf: Denn der Schadensersatzanspruch für von Impfschäden Betroffene droht am 31. Dezember 2024 zu verjähren, da im Arzneimittelgesetz eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben ist. Vom Gesetzgeber fordert der bekannte Anwalt zugleich, diese auf 10 Jahre abzuändern.
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Tobias Ulbrich warnt: Im Dezember könnten Ansprüche auf Impfentschädigung verjähren.Foto: Kanzlei Rogert & Ulbrich
Von 18. März 2024

„Die auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisierte Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf bearbeitet derzeit über 1.500 Mandate für Menschen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach Impfung mit einem Covid-19 mRNA-Impfstoff erlitten haben. In diesem Zusammenhang wurden bereits über 5.000 kostenlose Erstberatungen durchgeführt und Hunderte Klagen gegen Hersteller der mRNA Impfstoffe eingereicht.“ So beschreibt die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich ihr Engagement zur Aufarbeitung der Corona-Zeit auf der eigenen Website.

Und im Interview mit Alexander Wallasch sagt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich: „Die Zahl der Geschädigten, die bei Rogert & Ulbrich um Hilfe bitten, geht bereits in die Tausende“.

Die 45 schädlichsten Impfchargen offengelegt

Im Herbst 2023 hatte Rechtsanwalt Ulbrich die der Kanzlei verfügbaren circa 5.000 Datensätze Impfgeschädigter ausgewertet und die daraus extrahierten, gefährlichsten 45 Chargen-Nummern der mRNA-Impfstoffe veröffentlicht. Damit wurde bestätigendes Zahlenfutter für die seit Beginn der Impfkampagnen kursierenden Gerüchte geliefert, dass manche Chargen des mRNA-Impfstoffes besonders schädlich seien. Epoch Times berichtete, lesen Sie hier die Details.

In seiner aktuellen Schätzung beruft sich Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf die Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung. Demnach müssten es „ein paar Millionen sein […], die Folgen der Impfung davongetragen haben“. Sie werteten die ICD-10 Codes aus, die zeigten, wie viele nach der Impfung ärztliche Betreuung benötigten. Der Auswertung zufolge waren es 5,5 Millionen ärztliche Betreuungen.

Wo kein Kläger, da kein Richter: Massive Untererfassung von Impfschäden

Es gebe aber eine gigantische Untererfassung von Verdachtsmeldungen, so der 48-jährige Ulbrich im Interview mit Alexander Wallasch: „Von den Verdachtsmeldungen weiß man ja ohnehin aufgrund von Studienauswertungen, dass lediglich zwischen ein und 13 Prozent der Verdachtsfälle gemeldet werden und der Rest im Dunkeln bleibt. Wenn man hier einen Durchschnittswert nimmt, dann sind maximal 5 Prozent derjenigen tatsächlich als Verdachtsfall gemeldet, die tatsächlich im Markt existent sind.“

„Die Datenlage in Deutschland ist so dermaßen erbärmlich, die Widersprüche von Behörden und Ministerien so dermaßen offensichtlich, dass unter Fachleuten und Betroffenen der Verdacht wächst, die wollen und wollten es nicht so genau wissen.“ Schreibt die „Welt“.

Laut Paragraf 13 des Infektionsschutzgesetzes ist es Aufgabe des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Nebenwirkungen zu erforschen. Beide sind dem Gesundheitsministerium untergeordnet. Noch im Sommer 2021 hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) behauptet, es handele sich um eine „nebenwirkungsfreie Impfung“. Im Frühjahr 2023 kam dann seine Kehrtwende. Im Interview mit dem ZDF versprach Lauterbach Impfgeschädigten schnelle Hilfe. Viel passiert ist seitdem nicht. Vielmehr findet eine verwirrende Vermischung der Begrifflichkeit und Symptomatik von Post Vac und Post und Long Covid statt.

PEI und RKI hätten die Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auswerten müssen, so auch Statistikexperte Tom Lausen – beide Behörden haben genau das aber nicht getan und damit ihren Job nicht gemacht. Die Auswertung von Abrechnungsdaten der BKK-Krankenkassen 2022 durch die Initiative des Chefs der Krankenkasse BKK ProVita, Andreas Schöfbeck – der daraufhin direkt vom Verwaltungsrat fristlos entlassen wurde – ergab, dass es offenbar eine erhebliche Untererfassung der Impfnebenwirkungen gibt. Er sprach vom Faktor 10 und höher.

„Auch die unterschiedliche Gefährlichkeit der Chargen, gleichermaßen im In- und Ausland festgestellt, bedeuten am Ende, dass die Impfstoffqualität nicht gleichbleibend ist und in der Konsequenz daher die Impfstoffe sofort vom Markt genommen werden müssten. Obwohl das PEI diese Chargennummern gemeldet bekommt, nimmt es keine Zuordnung zu den gemeldeten Nebenwirkungen vor.“

Ulbrich schlägt Alarm: Ende 2024 ist Fristende

Jetzt schlägt Anwalt Tobias Ulbrich erneut Alarm und macht auf einen juristischen Aspekt aufmerksam, der dem Gesetzgeber, nicht aber den Menschen bewusst sein dürfte, die durch die Impfung geschädigt wurden: wenn letztere sich entscheiden, juristisch einen Weg der Gerechtigkeit und Wiedergutmachung einzuschlagen, sollten sie jetzt aktiv werden. Denn ihre Ansprüche könnten bald verjährt sein, so steht es im Gesetz.

In einem Tweet auf X liefert der Ulbrich Details:

„Thema heute: ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT!! Ansprüche gem. § 84 Arzneimittelgesetz verjähren in 3 Jahren. Daher droht am 31.12.2024 die Verjährung für alle Impfschäden, von Impfungen aus 2021 bei denen die Schäden auch schon im Kalenderjahr 2021 zu verzeichnen waren.

Der Schadensersatzanspruch des § 84 AMG verjährt in drei Jahren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Impfgeschädigte den Impfschaden als solchen erkannt hat und vom Schädiger, also dem Impfhersteller Kenntnis hat.

Die Ansprüche wegen einer im Kalenderjahr 2021 erfolgten Impfung könnten daher bereits mit Ablauf des 31.12.2024 in Deutschland verjähren.“

David gegen Goliath: Beispiel Diesel-Skandal

Dann erwähnt der Anwalt den Diesel-Skandal, in dem seine Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich als erste einen gerichtlichen Erfolg gegen die Volkswagen AG verbucht und durch Pionierarbeit zahlreiche wegweisende Urteile erwirkt hatte. Insgesamt führte die Düsseldorfer Kanzlei etwa 50.000 Verfahren in derartigen Angelegenheiten.

Ulbrich scheint hier ein Muster zu erkennen, wie große Konzerne sich aus der Verantwortung ziehen wollen und benennt dafür das VW-Beispiel aus der Kanzlei-Praxis: „Die meisten werden sich erinnern. Als der Bundesgerichtshof im Abgasskandal den Anspruch nach § 826 BGB bestätigte, waren die Ansprüche für diejenigen bereits verjährt, so der BGH später, die dann noch klagen wollten, da alle mit der Ad-hoc-Mitteilung von Herrn Winterkorn bereits hätten wissen müssen, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.“

Der Anwalt schlägt dann den David-gegen-Goliath-Bogen in die Gegenwart und urteilt zu den aktuellen Impfnebenwirkungsfällen: Genau das werde man auch allen Impfgeschädigten sagen, die bis heute nicht erahnen, dass ihre gesundheitlichen Schäden auf der Impfung beruhen können, weil es ihnen auch kein Arzt bisher gesagt habe.

„Spätestens ab dem 01.01.2025“, so Ulbrich, „wird man diesen Geschädigten dann sicher ebenso, wie den Geschädigten im Abgasskandal sagen, aber dann hätten sie es doch aber dennoch, wenn sie sich informiert hätten, wissen müssen, sodass die fahrlässige Unkenntnis der Kenntnis gleichgesetzt wird.“

Jetzt in die Klärung gehen, bevor es zu spät ist!

Was das konkret für Betroffene bedeutet, erklärt Ulbrich im Folgenden angesichts des Hintergrundes seiner aktuellen Erfahrungen als Anwalt von mRNA-Geschädigten: Viele Rechtsschutzversicherer würden „bunkern“. Es dauert manchmal Monate, bis diesen Rechtsschutzversicherern eine Deckungszusage entlockt werden könne. Bei einigen Rechtsschutzversicherern müssten Deckungsklagen eingereicht werden. Das betreffe insbesondere die DEVK-Versicherten und zum Teil die Allianz, die Itzehoer und andere Versicherungen.

„Wer also jetzt nicht sofort in die Klärung geht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Ende des Jahres nicht mehr klagen können und die Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz für Impfungen aus 2021 dürften dann verjährt sein. Eine Klage vor dem 31.12.2024 hemmt die Verjährung.“

Entschädigung und Gerechtigkeit mit Frist

Diesen dringenden Aufruf an alle Impfgeschädigten ergänzt RA Ulbrich durch einen Mahnruf an den Gesetzgeber. Denn nach Dafürhalten des Verbraucherschutz-Anwalts sei es unangemessen, dass klinische Studien und andere Bewertungen zur Sicherheit einer Impfung erst nach deren Anwendung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dadurch sei es unmöglich zu wissen, welche Schäden möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen sind. Es sei nicht gerecht, in dieser unsicheren Situation Klagen ohne klare Grundlage zu fordern, nur um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren. Die aktuellen Bestimmungen zur Verjährungsfrist für Impfschäden müssten daher deutlich verlängert werden, um der Realität der Impfungen gerecht zu werden.

So setzt der Anwalt in einem weiteren Tweet nach:

Ich fordere vom Gesetzgeber auf, dass für gesundheitliche Schäden die Ansprüche nach § 84 und § 84a AMG eine 10jährige Verjährungsfrist eingeführt wird, die für off – label – Produkte und nicht zugelassene Produkte grundsätzlich gelten soll. “

Dann spricht Ulbrich noch eine grundsätzliche Schieflage an: Auch im Zusammenhang mit der Ursachen-Wirkungs-Beziehung müsse der Schutz der Verbraucher gestärkt werden, indem die Regelung zur Beweislastumkehr klarer festgelegt wird. Ausnahmen für die Pharmaindustrie sollten dabei ausgeschlossen werden. Ulbrich argumentiert, die Pharmaindustrie müsse nachweisen, dass ein gesundheitlicher Schaden nicht von ihrem Produkt verursacht wurde. Dieser Nachweis darf jedoch nicht mehr möglich sein, sobald feststeht, dass das Produkt grundsätzlich in der Lage ist, diesen spezifischen gesundheitlichen Schaden zu verursachen.



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